Ein volljähriges Kind studiert und benötigt von seinen geschiedenen Eltern Unterhalt.
Beide Elternteile haben jweils ca. € 2.000,-- netto zur Verfügung und leben alleine.
Das Kind verklagt "nur" den Vater auf Unterhalt. Nicht auch die Mutter.
Geht das bzw. wieviel Unterhalt müsste der Vater zahlen? Nur den Teil, den er zahlen müssste, wenn auch die Mutter Unterhalt zahlen würde? Oder aber, weil die Mutter nichts zahlt, einen höheren Anteil?
Unterhalt volljähriger Kinder von beiden Elternteilen
26. Januar 2016
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Frage vom 26. Januar 2016 | 19:23
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 26x hilfreich)
Unterhalt volljähriger Kinder von beiden Elternteilen
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#1
Antwort vom 26. Januar 2016 | 23:14
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Geht das
Ja.
Das Kind müsste aber dem Vater die Einkommensunterlagen der Mutter übermitteln. Denn ohne Nachweis des mütterlichen Anteils kann der Vater seinen Anteil nicht berechnen. Und ohne Berechnungsgrundlage kein Unterhalt.
Zitat:wieviel Unterhalt müsste der Vater zahlen?
Wenn das studierende Kind nicht mehr zu Hause (bei einem Elternteil) wohnt: 270€
(270€ Vater + 270€ Mutter + Kindergeld = 735€)
Zitat:Nur den Teil, den er zahlen müssste, wenn auch die Mutter Unterhalt zahlen würde?
Ja.
Zitat:Oder aber, weil die Mutter nichts zahlt, einen höheren Anteil?
Nein.
#2
Antwort vom 27. Januar 2016 | 00:00
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 26x hilfreich)
Danke!
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