Unterhalt volljähriger Kinder von beiden Elternteilen

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)
Unterhalt volljähriger Kinder von beiden Elternteilen

Ein volljähriges Kind studiert und benötigt von seinen geschiedenen Eltern Unterhalt.
Beide Elternteile haben jweils ca. € 2.000,-- netto zur Verfügung und leben alleine.
Das Kind verklagt "nur" den Vater auf Unterhalt. Nicht auch die Mutter.
Geht das bzw. wieviel Unterhalt müsste der Vater zahlen? Nur den Teil, den er zahlen müssste, wenn auch die Mutter Unterhalt zahlen würde? Oder aber, weil die Mutter nichts zahlt, einen höheren Anteil?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Geht das

Ja.
Das Kind müsste aber dem Vater die Einkommensunterlagen der Mutter übermitteln. Denn ohne Nachweis des mütterlichen Anteils kann der Vater seinen Anteil nicht berechnen. Und ohne Berechnungsgrundlage kein Unterhalt.

Zitat:
wieviel Unterhalt müsste der Vater zahlen?

Wenn das studierende Kind nicht mehr zu Hause (bei einem Elternteil) wohnt: 270€
(270€ Vater + 270€ Mutter + Kindergeld = 735€)

Zitat:
Nur den Teil, den er zahlen müssste, wenn auch die Mutter Unterhalt zahlen würde?

Ja.

Zitat:
Oder aber, weil die Mutter nichts zahlt, einen höheren Anteil?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.11.2016 23:01:45
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke!

1x Hilfreiche Antwort

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