Hallo!
Es geht um die 25 jährige Tochter eines Bekannten, der mich um Rat gebeten hatte, den ich Ihm leider nicht geben konnte.
Seine Tochter begann nach dem Realschulabschluss eine Lehre zur Vermessungstechnikerin, die Sie auch abschloss. Danach holte Sie auf der Bos Ihr Fachabitur nach. Nun studiert Sie im 2. Semester Versorgungstechnik. Dato wohnt Sie noch mit Ihrem Freund im Haus Ihres Vaters (die Eltern leben getrennt) und erhält insgesamt 600 Euro Unterhalt wovon Sie bisher 90 Euro Nebenkostenbeteiligung für sich und Ihren Freund zahlen musste. Der Freund hatte für sich nichts zu zahlen. Die Haushaltsführung war sonst weitgehenst getrennt (Vater-Tochter/Freund).
Nun gab es im letzten Jahr grosse Schwieigkeiten in der Vater/Tochter Beziehung, die auch nach mehrmaligen Gesprächsversuchen und Abmachungen nicht aus der Welt zu schaffen waren. Auslösender Punkt war die neue Partnerin meines Bekannten und Eifersucht der Tochter, die Ihre Stellung als Hausherrin und "Chefin" über Ihren Vater nicht aufgeben wollte.
Man einigte sich nun weitgehenst in beidseitigem "Einvernehmen", dass eine räumliche Trennung wohl besser wäre und Sie zieht nun in ein paar Wochen aus dem Väterlichen Haus. Nach all den Vorkommnissen und teilweise unverschämten Forderungen von Ihr (z:B. rückwirkend Zinsen auf Geld dass Sie ihm mal geliehen hatte und welches er längst zurückgezahlt hat) würde er gerne wissen ob er rechtlich überhaupt noch dazu verplichtet wäre Ihr weiterhin seinen Teil am Unterhalt in Höhe von 300 Euro monatlich zu zahlen, nachdem Sie ja bereits eine Lehre abgeschlossen hat und nun nach Nachholen des Abiturs etwas ganz anderes studiert.
Er ist zwar durchaus bereit sie weiterhin zu unterstutzen, auch wenn es Ihm finanziell nicht so leicht fällt, aber bei erneuten "Frechheiten" hätte er gerne ein paar Argumente in der Hand um Sie in Ihre Schranken zu verweisen.
Wie sieht es des Weiteren aus, wenn Sie nun für 6 Monate ein Parktikum beginnt, dass mit ca 800 Euro/mtl. vergütet wird?
Ihre Ersparnisse belaufen sich auf ca. 10 000 Euro, aber ich nehme mal an das wird bei Unterhaltsfragen nicht berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus
Grüsse Katja
Unterhalt volljährige Tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Tochter auf BAföG verweisen.
Unterhaltsleistungen einstellen wegen Anspruch auf BAföG.
Beim BAföG ausgerechneten Unterhalt verweigern wegen erloschener Unterhaltspflicht auf Grund der ersten Ausbildung. Tochter muss dann Vorausleistung beantragen. Theoretisch hätte das Amt die Möglichkeit, den Unterhaltsanteil einzuklagen, praktisch werden sie es nicht tun.
Den BAföG-Anspruch könnt ihr hier einmal berechnen.
http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/index.php
Die Eltern haben das ganze letzte Jahr zuviel bezahlt. Die 600 € sind bei eigener Wohnung des Auszubildenden, bei Wohnen bei einem Elternteil kann natürlich mehr angesetzt werden als nur die Nebenkosten.
Wer erhält im Moment das Kindergeld?
Außerdem würde ich den Spieß umdrehen und androhen, Miete vom Freund zu verlangen.
Und jetzt?
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