Unterhalt und "falsches Einkommen"

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
aquaclassic
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhalt und "falsches Einkommen"

Moin,

der Vater der Kinder meiner Partnerin zahlt unter Zwang aufgrund eines Gerichtsbeschlusses den Mindestunterhalt. Wegen diesem Beschluss ist er in Beschwerde vor dem OLG, da er behauptet nicht leistungsfähig sei. Angeblich macht er 6000 € Gewinn pro Jahr (seit 2004). Die PKV der KInder und weiteren Sonderbedarf zahlt er nicht.
Zudem erhält er jedesmal VKH, wenn er mal wieder einen Antrag stellt, die meistens gerne nach wenigen Wochen geändert werden und als neue Anträge eingereicht werden, z.B. Ausweitung Umgang, nach wenigen Wochen dann Kürzung des bestehenden Umgangs, der umfangreicher ist als die Standardregelung.

Die LG des Vaters ist bei ihm auf 450 € Basis angestellt und hat selbst zwei Kinder.

Allerdings fährt der Vater nur Mercedes und fährt mit 6 Personen (2 Erw., 4 Kinder (zwei eigenen, zwei der LG) mehrfach im Jahr in den Urlaub. Derzeit z.B. für 2 Wochen in einen Ferien Club, der pro Person für 7 Tage 1800 € (Kinder zahlen 1600€) kostet, oder mal eben 2 Wochen Skiurlaub in Kitzbühl.

Mir ist klar, dass man sich als Selbstständiger arm rechnen kann.
Aber kann man da nicht mal nachhacken bezüglich des Einkommens? Angeblich schenkt ihm das alles ein reicher Freund.

VG
aqua

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nein, man kann sich nicht als Selbständiger arm rechnen. So einfach ist das nicht. Allerdings kann sich der Vater von jemanden aushalten lassen, genau, wie es umgekehrt geht. Und ein hochwertiges Auto, das kann wichtig sein, einfach, damit man Kunden bekommt. Oder glaubst Du wirklich, dass ich einem Unternehmer einen Auftrag geben würde, der mit einem Golf ankommt, der auch noch 10 Jahre alt ist?

Dass er unter den Mindestunterhalt kommt, da sehe ich wenig Chancen. Ob man auf mehr kommen kann, schwer abzuschätzen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Oder glaubst Du wirklich, dass ich einem Unternehmer einen Auftrag geben würde, der mit einem Golf ankommt, der auch noch 10 Jahre alt ist?


Wenn mir jemand etwas verkaufen möchte und dann mit einem teuren großen Auto vorfährt würde ich mir persönlich denken, dass seine Gewinnspanne doch recht hoch sein muß und er mich übervorteilen möchte.

Kleine Hexe

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ob die Gewinnspanne zu hoch ist, dass kann man durch Vergleichsangebote leicht feststellen. Aber ich würde erst einmal daraus schliessen, dass er ein erfolgreicher Geschäftsmann ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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