Unterhalt trotz Zusammenlebens mit neuem Partner?

18. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
estrella66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt trotz Zusammenlebens mit neuem Partner?

Hallo!
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es richtig sein kann, dass ein Mann, der von seiner Frau betrogen und verlassen wurde, weiterhin für sie vollen Unterhalt zahlen muss, obwohl sie mittlerweile beim neuen Freund mit samt Kind eingezogen ist und. Stimmt es, dass erst nachgewiesen werden muss, dass sie jetzt hauswirtschaftliche Aufgaben für ihren Freund übernimmt? Wer hat ähnliche Problematik erlebt bzw. wer kann mir Hinweise geben?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Estrella66

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

es kann in der Tat schwieirg werden, so schlimm das ist. Schlimm genug, wenn Frau nicht selber arbeitet und dem Ex auf der Tasche liegt, gehts sogar noch schlimmer:-(

Die Gerichte sehen eine neue Partnerschaft erst als eheähnl. Gemeinschaft nach 2-3 Jahren, je nach Ermessen des Gerichtes als solche und gefestigt an. Bis dahin kann der Ex vom Unterhaltsbetrag einen bestimmten Betrag für die Haushaltsführung an den neuen LG anrechnen, der liegt, glaube ich, bei 350,- . Dies aber nur, wenn der neue LG leistungsfähig ist, hat er keine arbeit und bezieht hartz IV, schauts übel aus. Mich persönlich wundert es da nicht, wenn viele Exmänner aufhören zu arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

übrigens: Die Schuldfrage gibts schon lange nicht mehr und die Gerichte interessiert nicht, ob Frau fremdgegangen ist oder nicht und wer ausgezogen ist. Ist schon heftig, ganz ohne Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
estrella66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja,ist schon echt übel. Danke für deine Anmerkungen. In diesem Fall ist es so, dass die sie Halbtags beschäftigt ist und das Kind acht Jahre alt ist. Der neue LG wohnt im Elternhaus und hat dort drei Zimmer. Bad/Küche werden von allen gemeinsam genutzt. Er ist voll erwerbstätig. M. E. ist es nicht ok, wenn der neue LG aufkommen soll. Ich finde vielmehr, dass die Frau, welche nicht die Ausgaben hat, als wenn sie sich eine eigene Wohnung angemietet hätte und somit für Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Telefon, TV-Gebühren alleine aufkommen muss, ihrem Ex gegenüber entgegen kommen müsste, weil sie sich ja jetzt die Kosten teilt. Ehrlich gesagt finde ich da unsere Gesetzgebung auch fragwürdig. Wäre die Frau Sozialhilfe-Empfängerin ohne Ehepartner, würde der Staat sofort die Bezüge kürzen bzw. streichen.
Besteht denn wirklich die Möglichkeit, die Bezüge zu kürzen? Was ist zu tun in diesem Fall?
Danke
Estrella66

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Estrella,
es dürfte doch ein leichtes sein nachzuweisen, dass die beiden wie ein Ehepaar zusammen leben. Hier sind ein paar Kriterien wichtig:
a) Zuwendungen in Notfällen
b) gemeinsames Einkaufen und Lagern der
Lebensmittel
c) gemeinsam TV sehen
d) die gesamte Wäsche wird gemeinsam
gewaschen
e) erlaubt die gemeinsame Wohnung denn
überhaupt ein getrenntes Wohnen? Ist sie
groß genug dafür? Wie sind die Schlaf.
möglichkeiten ( 1 Doppelbett )
f) wie sieht es im Bad aus = getrennte
Lagerung der Hygienesachen
Und schließlich ist es der Frau ja auch zuzumuten, mind. eine Halbtagstätigkeit aufzunehmen ( aufgrund des Alters des Kindes ).
Trotzdem wünsche ich dir viel Glück und Erfolg in deinem Sinne.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
estrella66
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Frischling!
Besten Dank für deine ausführlichen Hinweise. Letztendlich trifft alles zu - nur wie will man es nachweisen ohne das Kind damit zu belasten? Rechtlich ist es wohl so, dass nach zwei Jahren des "Zusammenlebens" von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen ist und man dann als Zahlender erst Chancen hat, den Unterhalt zu kürzen. Ich persönlich kann es in keinster Weise nachvollziehen, wie man als Unterhaltsbezieher überhaupt so "abgebrüht" sein kann. Ich selbst bin seit gut 1 1/2 Jahren getrennt lebend und habe nie einen Cent Unterhalt für mich in Anspruch genommen - nur den Satz für die zwei Kinder. Ich habe meine Arbeitszeit aufgestockt, um über die Runden zu kommen. Viele sagen "schön blöd" - aber seien wir mal ehrlich - es wäre weder für ihn noch für mich finanziell machbar gewesen und so kommen wir beide einigermaßen gut über die Runden und haben noch ein wenig Lebensqualität. Daher empfinde ich es mehr als dreist, weiterhin vom Ex-Partner den vollen Unterhalt abzuverlangen. Aber es gibt halt solche und solche. Ich persönlich könnte das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Ließe Grüße
Estrella66

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.867 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen