Hallo zusammen,
Aus meiner früheren Ehe habe ich eine Tochter. Mit 16 schwanger geworden, 2 Lehren abgebrochen. Jetzt lebt Sie mit 18 Jahren mit Ihrem Kind und Ihrem Freund zusammen. Er arbeitet, sie arbeitet nicht und macht auch keine Lehre. Sie bekommt 300€ Erziehungsgeld und vom Amt bekommen sie Zuschüsse für Miete etc.
Ich erwarte jetzt selber mit meiner neuen Beziehungen Nachwuchs.
Bis zum 18 Lebensjahr habe ich an meine Tochter Unterhalt gezahlt mit der Volljährigkeit jedoch eingestellt.
Jetzt meine Frage, wäre ich gesetzlich verpflichtet auch weiterhin meiner Tochter Unterhalt zu zahlen, auch wenn sie mit ihrem Freund und Kind zusammen leben?
Vielen Dank.
Unterhalt trotz Kind mit eigenem Kind?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
sie arbeitet nicht und macht auch keine Lehre Da besteht auch keine Unterhaltspflicht - Kindergeld ist ggf. weiterzuleiten.
Vielen Dank für die Antwort.
Kindergeld bekommt, wenn dann meine Exfrau für Sie. Ich weiss nicht wie sie es geregelt haben.
Nur neigt sich die Elterzeit zu Ende und die 300€ vom Staat fallen bald weg und ich könnte mir vorstellen dass sie dann kommt und Unterhalt oder Hilfe verlangt.
Wenn Sie jobben gehen sollte (450€ basis - nur für den Fall) wäre dann Unterhalt fällig. Oder sollte ihr "Lebensgefährte" für Sie und ihr gemeinsames Kind aufkommen?
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Oder sollte ihr "Lebensgefährte" für Sie und ihr gemeinsames Kind aufkommen? Generell schon - allerdings können auch Großeltern zum Unterhalt herangezogen werden (für den Unterhalt des Enkels/Enkelin, nicht für die Tochter). Das ist aber eine verhältnismäßig komplizierte Materie - ich klinke mich da mal aus.
Hallo,
Der Kindesvater des jungen Erdenbürger ist seinem Kind zu Kindesunterhalt und der jungen Mutter
zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Erst wenn dies nicht greift sieht man weiter.
edy
edy, wenn Zuschüsse zur Miete gezahlt werden, dann kann der glückliche Vater offensichtlich Frau und Kind eben nicht unterhalten. Es werden also öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden müssen.
Die Frage hier ist doch, ob der Fragesteller die junge Mutter finanzieren muss, wenn sie keiner Ausbildung nachgeht. Nein, dass muss er nicht. Es kann sein, dass er später, wenn sie eine Ausbildung aufnehmen sollte. Dies ergibt sich einmal aus dem BGB, Familienrecht. Aber auch aus dem SGB II. Danach sind Eltern von Schwangeren/jungen Müttern bis zum Alter von 6 Jahren, was das Kind angeht, ausdrücklich aus einer möglichen Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern/Großeltern heraus genommen, und werden auch nicht aus abgeleiteten Ansprüchen zur Unterhaltszahlung herangezogen.
Im Augenblick ist also nichts zu zahlen. Ob der Unterhaltsanspruch der jungen Mutter wieder auflebt, wenn sie eine Ausbildung anfängt, das ist eine ganz andere Frage und stellt sich im Augenblick nicht. Dann muss neu gerechnet werden, und die junge Mutter rutscht letztlich ans Ende der Unterhaltsberechtigten. Also erst ist der Anspruch des "neuen" Kindes zu befriedigen, dann der der jungen Mutter, und wenn dann noch was übrig bleibt, evtl. der der "älteren jungen Mutter." Und der Grundsatz der Zügigkeit der Ausbildung gilt auch dann. Sie müsste nach meinem Dafürhalten spätestens unmittelbar nach dem 3. Geburtstag des Kindes mit der Ausbildung anfangen.
So, ich hoffe, das hat etwas Klarheit geschaffen.
wirdwerden
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