Unterhalt nachträglich einklagen für Studium

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
NiklasW_89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nachträglich einklagen für Studium

Hallo zusammen,

ich beende im April diesen Jahres meine Erstausbildung zum Kfm. für Bürokommunikation. Mein Vater zahlt schon seit vielen Jahren keinen Unterhalt mehr und meine Mutter hat es nie eingeklagt. Ich bin bereits 25 Jahre alt und werde dieses Jahr 26. Ich beabsichtige im April diesen Jahres das Studium für allgemeine Betriebswirtschaftslehre direkt an die abgeschlossene Berufsausbildungen dran zu hängen. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Unterhalt zumindest rückwirkend für die dreijährige Berufsausbildung einzuklagen und wie hoch sind die Erfolgs- Chancen?

Vielen Dank für hilfreiche Stellungnahmen.

Viele Grüße
Niklas W.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

wie hoch sind die Erfolgs- Chancen? Null. Es ist ja nie eine In-Verzug-Setzung des Unterhaltsschuldners erfolgt. Und dann kann man keinen Unterhalt für die Vergangenheit fordern.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Niklas,

Wenn du keinen Unterhalt gefordert hast, kannst du ihn nicht rückwirkend einklagen.

Ab 18. wäre es deine Sache gewesen und nicht die deiner Mutter,

Ob dir überhaupt noch Unterhalt zugestanden hätte?

Wie hoch war dein Azubi-Lohn?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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