Hallo,
seit meinem 9. Lebensjahr sind meine Eltern offiziell geschieden. Mein Vater ist nach Polen abgehauen und war dann nicht mehr auffindbar. Er hat nie Unterhalt gezahlt und meine Mutter hat das alleinige Sorgerecht erhalten.
Heute, mit 25 Jahren würde ich gerne nachträglich Unterhalt einklagen, ich weiß aber nicht, ob das überhaupt möglich ist.
Ich weiß auch nicht, ob mein Vater Vermögen hat. Er hat mittlerweile wohl noch eine Tochter, mit der Mutter ist er allerdings noch zusammen.
Meine Mutter hat wohl damals eine Weile eine Art "Ersatzunterhalt" vom Staat bekommen. Genaueres müsste ich erfragen. Ich denke aber ich bin mittlerweile alt genug, um das selbst zu klären.
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.
LG
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Unterhalt nachträglich einklagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo TheKittie,
Ich befürchte das mit dem Unterhalt wird nichts.
Wie ist denn deine Mutter mit dir über die Runden gekommen?
Staatliche Hilfe?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
quote:<hr size=1 noshade>Heute, mit 25 Jahren würde ich gerne nachträglich Unterhalt einklagen, ich weiß aber nicht, ob das überhaupt möglich ist. <hr size=1 noshade>
Realistisch wohl nicht.
Falls der Unterhalt nicht schon damals tituliert wurde (Gericht), dürfte alles verjährt sein.
Und selbst wenn er damals tituliert worden wäre, dürfte Verwirkung eingetreten sein, wenn zwischen "damals" und "heute" kein Versuch unternommen wurde, den Unterhalt einzutreiben.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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Oh, das hört sich ja nicht gut an...
Meine Mutter hat sich mit diversen Jobs durchgeschlagen, war aber immer an der Armutsgrenze. Ich glaube sie hat Angst vor meinem Vater und hat deswegen nichts weiter unternommen. Er war gewalttätig ihr gegenüber.
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Unterhalt kann man nicht nachträglich einklagen. Nur wenn, die Unterhaltsforderungen in der Vergangenheit geltend gemacht wurden, aber nicht gezahlt wurde ist es möglich. Da der Fall nun aber schon etliche Jahre zurückliegt, dürfte da nichts mehr zu machen sein.
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Guten Abend!
Um das Geschriebene mit der entsprechenden Rechtsnorm zu untermauern, sei der TS der § 1613 BGB
als Lektüre zu empfehlen.
LG nero
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Guten Abend,
bis zu Ihrem 12. Lebensjahr hat Ihre Mutter, möglicherweise durch eine Beistandsschaft des Jugendamtes, einen Unterhaltszuschuss für Sie erhalten. Das Jugendamt wird versuchen, dieses Geld bei Ihrem Vater zurück zu holen. Der Schuldbetrag gegenüber dem Jugendamt ist von Rechtswegen für das Jugendamt tituliert. D. H., dass Jugendamt könnte den Vater bepfänden (wenn denn was zu holen wäre). Im Übrigen könnte Ihr Vater auch in Polen vom deutschen Jugendamt bepfändet werden - die EU macht´s möglich.
Bis zu Ihrem 18. Lebensjahr war Ihre Mutter Ihre Rechtsvertreterin in Sachen Unterhaltsforderung. Sie müssten Nachforschen, ob Ihre Mutter als Ihre Vertreterin - möglicherweise über das zuständige Jugendamt - Unterhaltsbeträge für Sie bei IHrem Vater geltend gemacht hat. Wäre dies so, könnten diese Ansprüche u. U. aufleben lassen.
Seit Ihrem 18. Geburtstag müssten Sie selbst Unterhaltsansprüche gegen Ihren Vater geltend gemacht haben. Hätten Sie dies nicht getan, können Sie seit Ihrem 18. Geburtstag keine Ansprüche nachträglich bei Ihrem Vater geltend machen.
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