Unterhalt nach österreichischem Recht

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Badwater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach österreichischem Recht

Hallo an Alle...Ich hoffe, hier hat jemand Erfahrungen mit österreichischem Unterhaltsrecht.
Meine Ex-Frau ist vor gut drei Jahren nach Österreich ausgewandert. Jetzt fällt ihr ein, den Unterhalt nach österreichischem Recht berechnen zu lassen.
Ich hab zwar in Deutschland eine Titel, aber so wie ich das sehe, hat dieser in Österreich keine Gültigkeit.
Hat jemand damit Erfahrung, bzw. weiß jemand einen guten Anwalt?

Danke und Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
suessesabrina25
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich kenne mich da zwar nicht wirklich aus, habe aber mal gegoogelt, weil mich das Thema interessiert:

Zitat:
In der Ehe besteht gegenseitige Unterstützungspflicht nach § 94 ABGB, was auch den ehelichen Unterhalt miteinschließt. Dem haushaltsführenden Ehepartner ohne eigenem Einkommen stehen ein Drittel, dem weniger verdienenden 40 Prozent des Familieneinkommens zu. Soweit möglich auch in bar. Bei Scheidungen kann, falls diesbezüglich keine einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird, ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen.
(Quelle: Wikipedia)

Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

cklick hier:

lg
edy

-- Editiert von edy am 19.02.2016 16:12

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Badwater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Tips...
Heißt das, wenn ich den Titel vom deutschen Jugendamt in einen europäischen Titel umwandeln, dann hat dieser in Österreich auch Gültigkeit?

0x Hilfreiche Antwort

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