Unterhalt nach der Trennung/ bis zur Scheidung

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
asterix
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach der Trennung/ bis zur Scheidung

Ich lebe seit Mai 2002 getrennt von meiner frau und zahle seitdem Unterhalt. Kinder haben wir keine, meine Frau hat soeben ihr Referendariat für das Lehramt abgeschlossen. Hätte ich überhaupt Unterhalt zahlen müssen, wenn ja, wieviel denn? Und muss ich nun, da sie ja arbeiten kann, weiterzahlen? Ausserdem hat sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung als Groß- und Aussenhandelskauffrau. Hier steh´ich nun und wüsst´ gern mehr......

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"asterix"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ob du Unterhalt zahlen musstest oder nicht..... ist eh nicht mehr rückgängig zu machen. Besteht ein Urteil / Titel ??
I.d.R. berechnet sich der Unterhalt wie folgt: Dein bereinigtes Nettoeinkommen - Ihr bereinigtes Nettoeinkommen = xxxx.
xxxx durch 7 mal 3 = Unterhaltszahlung andeine Exfrau. Ob du Unterhalt hättest zahlen müssen, hängt u.a. auch davon ab, wie lange ihr verheiratet war und ob sie während der Ehe gearbeitet hat usw....
Du solltest in diesem Falle einen Anwalt befragen, was jetzt zu tun ist, da sie nun ihre Ausbildung abgeschlossen hat.

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