Unterhalt nach Wiederheirat - Steuervorteil

27. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fraukules
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach Wiederheirat - Steuervorteil

Hallo Zusammen,

ich wende mich heute an dieses Forum und hoffe, das jemand im folgenden geschilderten Fall Erfahrungen hat und uns daran teil haben läßt.

Zur Situation:

Wir sind beide seit kurzem in zweiter Ehe verheiratet. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe für die mein Ex Ehemann Unterhalt in Höhe von € 550 bezahlt ( Mangelfallberechnung ) außerdem erhalte ich noch das Kindergeld in Höhe von € 558. Mein jetziger Ehemann hat aus erster Ehe zwei Kinder ( 17 und 14 Jahre alt). Er erhält netto € 1648 und aus Mieteinnahmen € 440. Der Nettobetrag ist des Einkommens ist durch unsere Heirat um ca. € 250 gestiegen, d. h. vor der erneuten Ehe lag das Nettoeinkommen bei ca. € 1400. Er zahlte bis jetzt € 624 Unterhalt an die Kindsmutter.Die KM ist ebenfalls neu verheiratet und bekommt keinen Unterhalt. Jetzt soll eine Neuberechnung erfolgen.
Nun zu meiner Frage.

Wird der Steuervorteil den wir durch die erneute Heirat erreicht haben jetzt in der Unterhaltsberechnung der Kinder zu unseren Gunsten oder zu Gunsten der Kinder berücksichtigt?

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, das ich bis Juni letzten Jahres berufstätig war. Leider kann ich durch eine Krankheit , ständige Operationen und Genesungszeit ( Reha ) momentan und ca. bis Ende diesen Jahres nicht arbeiten, so das mein Mann mir gegenüber doch auch unterhaltspflichtig ist, oder?

Ich möchte hier auch klar stellen, das es hier nicht darum geht, den Kindern weniger zu zahlen, sonder wir können einfach, bei besten Willen nicht mehr zahlen.

Ich bedanke mich schon mal im voraus und hoffe auf Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Fraukules,

der Steuervorteil durch die Heirat kommt den Kindern voll zu Gute. Der Unterhaltspflichtige ist gehalten Steuervorteile zu nutzen. Daher würde der Kindesunterhalt an bie Kinder aus erster Ehe nun nach dem Einkommen der StKl III berechnet.

Da Du ebenfalls unterhaltsberechtigt bist ggü. Deinem Mann würdest Du zumindest bei der Stufung berücksichtigt. Zahlt der Vater über dem Mindestuntewrhalt, könnte wegen drei Unterhaltsberechtigter um eine Stufe noch unten gestuft werden.

LG Nero

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