Hallo erstmal,
mich würde es interessieren, wie es mit dem Selbstbehalt meines Lebensgefährten ausschaut, wenn wir heiraten.
Ich bin geschieden, meine 3 Kinder (20-18-15J.) leben in einem anderen Bundesland beim Vater. Mein jetziger Lebensgefährte auch geschieden, Unterhaltspflichtig für 3 minderjährige Kinder, mit einem SB von 840€. Ich erhalte Momentan kein besonders hohes Übergangsgeld bei Reha, ob und wie weit ich noch voll oder teilweise Erwerbstätig sein kann steht in den Sternen. In wieweit würde mein Einkommen evtl. mit angerechent werden. Wie schaut es finanziell aus, im Falle meiner Erwerbsunfähigkeit. Kann mir da vielleicht jemand ein paar Infos geben. Danke schon mal im vorraus.MfG Utchen
Unterhalt nach Wiederheirat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Utchen,
könnte sein, dass der SB deines Zukünftigen von derzeit 900€ durch Haushaltsersparnis gesenkt wird, um so den Mindest-KU leisten zu können.
Wie werden eure Steuerklassen aussehen?
Du allerdings hättest erst Unterhaltsanprüche, wenn der Bedarf der Kinder gedeckt ist.
Für deine Kinder zahlst du?
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Der SB des KV ist ja schon gesenkt worden ,wenn er momentan bei 840€ liegt .
Ist die Frage wie weit er noch gesenkt werden kann .
Oder ob vieleicht Berücksichtigt wird das die Frau evtl. zu wenig verdient .Das sie nicht Berücksichtigt wird bei der KU Rechnung ,ist schon klar ,aber vieleicht sinkt der SB wenigstens nicht mehr weiter
LG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
der SB gegenüber minderjährigen Kindern beträgt zurzeit 900,- Euro. Dieser darf nur dann gekürzt werden, wenn der Mindest KU nicht geleistet werden kann und Du genügend verdienst, dass Du Dein Bedarf (900,-) decken kannst. Anderseits kann in dem Fall einen Nebenjob zugemutet werden (wird wohl fiktiv angerechnet) um den Mindestkindesunterhalt zu sichern. Die Kinder profitieren immer aus dem Steuervorteil aus neuer Ehe. Wenn Du arbeitest ist IV/IV (+ hälftige Steuerrückerstattung), wenn nicht III/V für die Berechnung des KU hinzuziehen. Da Du jedoch auch unterhaltspflichtig bist, gehe ich mal davon aus, dass nur die Kombination IV/IV zulässig ist.
Um die Frage zu beantworten, ob es sich finanziell lohnt zu heiraten, musstest Du Dein EK netto sowie Deines LG abzgl. 5% berufsbedingten Pauschalen angeben. Auch, was die volljährige Kinder machen (Ausbildung, Studium??), falls sie noch KU erhalten.
VG
a-ha
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
30 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten