Unterhalt nach Erstausbildung?

28. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
comfortablynumb
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt nach Erstausbildung?

Hallo,

meine 19 jährige Schwester beendet in ein paar Monaten ihre Erstausbildung. Es handelt sich hierbei um die dreijährige Berufsfachschule Kinderpflege.

Sie lebt seit 2oo5 nicht mehr im elterlichen Haushalt.

Bisher hat sie ihren Lebensunterhalt von Unterhaltszahlungen unseres Vaters, Kindergeld und Halbwaisenrente bestritten.

Die Frage ist nun, was passieren würde wenn sie nach der Ausbildung arbeitslos werden würde. Stünden ihr dann weiterhin Unterhaltszahlungen vom Vater zu o. müsste sie Alg2 beantragen?

MfG,

CN.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Unterhalt von den Eltern (nicht nur vom Vater) gibt es, bis die Erstausbildung beendet ist. Danach muß man auf eigenen Füßen stehen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

@ anonym_0405
Nicht nur vom Vater?

"Bisher hat sie ihren Lebensunterhalt von Unterhaltszahlungen unseres Vaters, Kindergeld und ->Halbwaisenrente<- bestritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich hab überlesen, daß sie Halbwaise ost. Entschuldigung. Aber trotzdem: nach Beendigung der Erstausbildung besteht im Allgemeinen kein weiterer Anspruch.

2x Hilfreiche Antwort

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