Folgendes Sachlage:
Meine (EX)Frau und ich sind seid über 10 Jahren rechtskräftig geschieden. Wir haben zu dem Zeitpunkt bis zur Scheidung gegenseitig auf Unterhalt verzichtet weil wir beide berufstätig waren. Dieses galt auch nach der Scheidung. Wir haben gegenseitig niemals einen Unterhaltsanspruch gestellt.
Mittlerweile bin ich jedoch aufgrund einer Erkrankung berufsunfähig. Ich wurde von der ARGE ausgesteuert und das Sozialamt zahlt derzeit meinen Lebensunterhalt. Das Sozialamt hat mir jüngst ein Schreiben zukommen lassen, in dem ich aufgefordert werde einen "vorrangigen Antrag auf Unterhalt" gegenüber meiner EX Ehefrau zu stellen.
Leider ist der gegenseitige Verzicht auf Unterhalt nicht im Scheidungsurteil aufgenommen worden.
Muß ich der Aufforderung vom Sozialamt folgen ?
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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
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Unterhalt nach 10 Jahren ?
16. März 2011
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Frage vom 16. März 2011 | 15:41
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 50x hilfreich)
Unterhalt nach 10 Jahren ?
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#1
Antwort vom 16. März 2011 | 16:01
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
nach 10 Jahren eigenständigen Wirtschaftens dürfte kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen. Die Unterhaltskette wäre m.M.n. gerissen.
Aber das Sozialamt versucht es natürlich erst mal.
LG nero
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