Unterhalt meiner tochter mit 18

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471997-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt meiner tochter mit 18

Hallo ich habe echt ein Problem seit Wochen geht das schreiben hin und her mit den Anwalt von meiner tochter dessen Vater.
Meine tochter geht noch ein jahr auf der gleichen schule und macht dort av dual
HAbe dieses Schreiben an den Anwalt geschickt da stehtl ab den 12.09 bis 2018 das sie noch ein jahr den Hauptschulabschluss macht.
Der Anwalt meint jetzt das da nicht stehen würde ob sie Schule macht oder Ausbildung usw ...obwohl fa steht Av dual das es eine 2 jährige Schule ist wo sie den Hauptschulabschluss macht usw usw .
Bitte können mir sagen was iCh tuen kann ? Wir hatten vorher einen Anwalt eingeschaltet der erstmal gesorgt hat das überhaupt unterhalt geleistet wird seit meine tochter den 17.02 2018 ..18 jahre ist. Der Anwalt meine sollte den Bescheid von der schule nach reichen sobald ich den habe ..habe ich getan und nun meint der Anwalt das würde nicht genau da stehen was sie macht . Das Problem ist meine tochter hat kein Einkommen da sie ja Schule macht muss jetzt knapp 600 Euro ihren Anwalt zahlen für die arbeits Gebühren die ixh jetzt leisten muss obwohl ich auch kein Einkommen habe. Somit kann ich nicht zum Anwalt gehen weil wir uns das nicht.leisten können. Ich bitte um Hilfe was ich machen kann
Mfg Petra

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb471997-26):
HAbe dieses Schreiben an den Anwalt geschickt da stehtl ab den 12.09 bis 2018 das sie noch ein jahr den Hauptschulabschluss macht.


Dieses Schreiben ist genau welches? Steht in dem Schreiben wirklich, dass die Tochter als vordergründiges Ziel den Hauptschulabschluss nachmacht (mit über 18)? Denn der Hauptschulabschluss ist eigentlich Sekundärziel; av Dual ist auch mit bereits bestandenem Hauptschulabschluss möglich. Hauptziel von av dual ist die Vorbereitung aufs Berufsleben.

Ich nehme an, dass der Anwalt des anderen Elternteils davon ausgeht, dass ab Ende des letzten Schuljahres bei Volljähriglkeit keine Unterhaltspflicht mehr besteht, da av dual weder klassische Schul- noch Berufsausbildung ist.

Vielleicht schreibst Du mal, was der Gegenanwalt dazu meint, damit man die Richtung erkennt.

Berry



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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Danke Dir Berry, ich glaube, jetzt verstehe ich auch, was die Fragestellerin meint. Es gibt inzwischen so viele Programme, dass man so gar nicht weiss, um was es sich hier handelt. In der Richtung geht wahrscheinlich auch die Fage des Anwalts. Und bei vielen dieser Maßnahmen (etwa für benachteiligte Jugendliche) übernimmt ja auch die AfA einen Teil der Unterhaltskosten, d.h., die Betroffenen arbeiten teilzeitig in einer Firma mit Ziel eines einfachen Abschlusses und gehen noch zusätzlich zur Schule. Da müssen schon noch ein paar Infos auf den Punkt genau rüber kommen.

wirdwerden

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#3
 Von 
fb471997-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo also meine tochter hat grade so eben den Hauptschulabschluss geschafft sie macht aber noch ein jahr jetzt mit av dual um den Hauptschulabschluss mit besseren Noten zu erhalten weil sie mit diesen Abschluss keine Ausbildung bekommen wird und schaffen würde. Das ist eine Schule für fördernunglaublich wo die arbeitsagentur. Mit zusammen arbeitet. Sie verbessert damit den Hauptschulabschluss dirres Jahr die nennen das jetzt av dual berfusfachschule.
Also der Antrag wurde erweitert auf auf av dual 2 Schuljahr

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#4
 Von 
fb471997-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie fängt also Ende September nächstes jahr mit einer Lehre an.
Hatte vergessen das noch zu schreiben

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#5
 Von 
fb471997-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist Berufsfachhochschule av dual 2bgs habe das schreiben grade geholt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb471997-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist Berufsfachhochschule av dual 2bfs habe das schreiben grade geholt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb471997-26
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tschuldigung für die Fehler die ich mache aber bin schwer krank hatte schlachanfall und bin nicht mehr so gut in der Rechtschreibung. Ich bedanke mich aber für eure antworten und der Hilfe

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