Guten Tag!
Gestern rief mich der Vater meiner Tochter (3) an. Er sagte u.a. das meine Tochter demnächst weniger Unterhalt bekommt, da die Fahrtkosten angerechnet werden würden. Dazu zu sagen ist, das die Strecke ca. 120km beträgt. Bei den momentanen Spritpreisen liegen die Kosten dafür bei ca. 35€ - beide Touren. Um meine Tochter zu sehen, nimmt er sich oft einen Leihwagen. Manchmal aber auch den BMW seiner Mutter. Ich habe ihm schon oft angeboten, doch mit dem Zug anzureisen, da dies günstiger wäre. Doch er argumentiert dann damit, das dann ja noch die Busfahrt dazu käme ..
Im Internet habe ich nur gelesen, das er die Fahrtkosten anrechnen lassen kann. Jedoch ging es da immer nur um die Entfernung zum Arbeitsplatz. Und die beträgt bei ihm nicht mal 500 Meter.
Wir haben bisher keine Regelung, wie oft er kommen kann (soll). Meist entschließt er sich alle 2-3 Monate dazu.
Ich wollte beim JA nachfragen, doch leider ist unsere Betreuerin momentan im Urlaub.
Da hoffte ich, vielleicht hier Antworten zu bekommen.
Lieben Gruß,
Ani
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Unterhalt kürzen wegen Fahrtkosten zum Kind?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
also erstmal solltest du ganz dringend deine Einstellung überdenken, es ist ganz eindeutig nicht deine Tochter, sondern die Tochter von Euch BEIDEN, es heist also nicht meine, sondern unsere Tochter!!!!!
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Warum wohnt ihr beide 120km auseinander?
War das schon immer so, oder ist er vom gemeinsamen Wohnort weggezogen sind die Fahrtkosten komplett von ihm zu tragen.
Bist Du mit Kind von ihm weggezogen, musst Du die Kosten für die Strecke tatsächlich tragen. Allerdings gilt hier: die Kosten müssen gering gehalten werden. Er darf sich also keine S-Klasse mieten.
@Anini12: Ist es nicht so, dass jeder Elternteil (ob getrennt oder nicht) von "mein Kind" redet?
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Oh, ja. Wie konnte ich das nur vergessen, wo er sich doch so gut wie garnicht kümmert.
Ich bin nicht von gestern, ich weiß das ich nicht durch die Luft schwanger wurde, aber danke für die hilfreiche Antwort!
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Ja, ich bin damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, als er sich von mir trennte. Ich bin damals vorübergehend zu meinen Eltern, und habe mir dann nach etwa 10 Monaten auch hier eine Wohnung gesucht.
Bemängelt hat er dies nie.
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Wissenswert vielleicht noch, das ich den Unterhalt als Vorschuss vom JA bekomme. Er hat ein weiteres Kind, für ihn zahlt er direkt.
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Hallo,
wenn du UV erhälst, muss sich dein Ex mit dem JA auseinandersetzen. Die Androhung weniger Unterhalt zu erhalten kannst du schlicht ignorieren. Sollte das JA einen Titel besitzen und dein Ex die Zahlungen einstellen, oder nach gutdünken verringern, wird das JA entsprechende Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Alle 2-3 Monate 120 km Hin- und Rückweg (das wären €72) sind als Umgangskosten eher lächerlich wenig.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Danke, das hilft mir schon mal sehr weiter!
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*lach*
Da hat wohl einer gedacht monatl. weniger Unterhalt zu zahlen damit er sich dann nur alle 2-3 Monate blicken lässt.
Also für wie dumm halten manche Unterhaltspflichtige Elternteile den betreuenden, oder das JA???
Wie dem auch sei....
quote:
also erstmal solltest du ganz dringend deine Einstellung überdenken, es ist ganz eindeutig nicht deine Tochter, sondern die Tochter von Euch BEIDEN, es heist also nicht meine, sondern unsere Tochter!!!!!
Sorry, Deinen Text finde ich schon ein wenig schockierend. Zumal wir alle nichts über die TE wissen. Sie wird schon ihre Gründe haben warum sie meine, und nicht unsere Tochter schreibt.
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-- Editiert Marie-Sophie40 am 13.08.2012 17:59
Also, erstmal ist es völlig uninteressant wer die Entfernung geschaffen hat. Dabei wird im Gesetz nicht unterschieden. Der Ex meiner Partnerin ist selber weg gezogen und kann auch kosten geltend machen. Diese Kosten werden aber nicht direkt vom Unterhalt abgezogen, sondern von dem anrechenbaren Nettoverdienst des Vaters. Dadurch kann er eine Stufe tiefer rutschen, muß aber nicht. Ausserdem scheint er ja eh Mangelfall zu sein.
Dazu kommt das er nur dann Kosten anrechenen darf wenn diese den Kindergeldanteil, den er ja angerechnet bekommt, übersteigt.
Leider müssen diese Kosten, zumindest im Fall meiner Partnerin, nicht überprüft bzw. müssen es muß nicht belegt werden. ebenso wird auch, in unserem fall, nicht überprüft, bzw. es interessiert hier keinen, ob der Umgang statt findet.
Und wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst ist es eh egal.
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>>Also, erstmal ist es völlig uninteressant wer die Entfernung geschaffen hat. Dabei wird im Gesetz nicht unterschieden.
Vor Gericht ist alles möglich.
Ich kenne viele aktuelle Urteile, die die Fahrtkosten eindeutig demjenigen zuordnen, der die Entfernung verusacht hat.
quote:
von Shinead am 14.08.2012 09:14
Ich kenne viele aktuelle Urteile
Wie man das aus Imageboards kennt: "Source or it never happened!"
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