Hallo,
ich bin ehrenamtlicher Betreuer eines lernbehinderten 20-jährigen (nichtehelich geborenen) Mannes. Er ist schwerbehindert (GdB: 50%).
Meine Frage: Wie lange ist der Vater zum Unterhalt verpflichtet?
Der Betreute wohnt noch bei seiner Mutter, ist ALGII-Empfänger und beginnt nun eine Ausbildung.
Lt. Unterhaltstitel aus dem Jahre 1986 (der erstellt wurde als die Behinderung noch nicht feststand) ist der Vater bis zum 18.Lebensjahr zum Unterhalt verpflichtet.
Kann die Unterhaltspflicht aufgrund der Behinderung evtl. länger gehen?
Vielen Dank!
Jonas
-- Editiert von Hamburgmonster am 03.01.2006 21:58:58
Unterhalt für volljähriges behindertes Kind
3. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2006 | 21:48
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhalt für volljähriges behindertes Kind
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#1
Antwort vom 4. Januar 2006 | 09:52
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 4. Januar 2006 | 09:57
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo,
gibt es denn überhaupt irgendeine Altersgrenze für behinderte Menschen?
Wird der Grad der Behinderung (hier 50%) - hier nur "Lernbehinderung" - für eine höhere Grenze ausreichend sein?
Wo und zu welchen Stichworten kann man dazu nachschlagen?
Vielen Dank!
Monsterchen
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#3
Antwort vom 4. Januar 2006 | 12:38
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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