Unterhalt für volljähriges Kind ohne Ausbildung, JobCenter (JC) plant SGB XII

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt für volljähriges Kind ohne Ausbildung, JobCenter (JC) plant SGB XII

Hallo zusammen,

Ich brauche Euren Rat, da ich so langsam nicht mehr weiter weis.

Mein Sohn (20 Jahre) hat mit Verzögerung seinen Hauptschulabschluss (mit 18) gemacht. Seine Mutter und er beziehen SGB II.
Kontakt besteht keiner zu ihm, spärliche Infos zu seinem Werdegang erhalte ich ab und zu von der Kindsmutter.
Schriftliche Fragen von mir ob er Krank wäre (Lernbehindert), hat sie in der Vergangenheit mit "Nein" beantwortet. Er wäre nur faul.
Bevor er 18 wurde hatte ich mich bein zuständigen Judenamt über weitere Unterhaltszahlungen erkundigt, sprich er hat diese nicht selbst für sich beansprucht.
Diese wurden neu berechnet vom Jugendamt und seit dem er 18 ist meint ein Herr vom JobCenter nun für den UH zuständig zu sein und den UH für meinen Sohn seitdem einzufordern.

Nach der Hauptschule hat mein Sohn ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht, danach 2 mal eine Berufsvorbereitungsmaßnahme (BvB je 1/2 Jahr).
Begonnen hat er dies all, da war er schon 18. Da sind wohl eine Menge Fehlzeiten aufgelaufen. Die meisten aber wohl entschuldigt wegen Krankheit wie mir mitgeteilt wurde.
Gut ich will nichts unterstellen, wer aber mit 18 noch in der Schule ist kann sich auch mal selbst entschuldigen.
Schriftlich von mir geforderte Nachweise über Bewerbungsbemühungen an meinen Sohn sind nie erfolgt. Einschreiben kammen ungeöffnet zurück. Ob das JobCenter Bewerbungsbemühen
veranlasst hat oder ob er da nur als eine vermittelte Person geführt wirde während der Maßnahmen kann ich nicht beantworten.

Nun endet nächsten Monat die letzte Bvb Maßnahme und ich weiß aus sicherer Quelle, dass mein Sohn diese auch nicht bestehen wird (Fehlzeiten) und das JobCenter über den Amtsarzt ihn, wie soll ich sagen,
ausglidern will, sprich ohne Erstausbildung direkt in das SGB XII. Nach 20 Jahren merken die der kann nichts?.
Meinen UH Zahlungen bin ich bis heute nachgekommen. Nun schwant mir übles.

Meine Fragen:

1. Zahlen ein Lebenlang wenn er ins SGB XII geht (wie Elternunterhalt wenn diese ins Heim gehen)? Vorteil ist natürlich er bekommt ein lebenlang Kindergeld, welches beim Unterhalt angerechnet wird, super.

2. Die Kindsmutter kann nicht einen Teil zum UH beitragen, weil sie SGB II bezieht, klar. Aber ob sie arbeiten kann wird wohl nur im Ernstfall vom Gericht geklärt?

3. Ist das JobCenter (JC) immer zuständig? Wäre ein Schlag ins Gesicht für Ü18 jährige, welche nicht solch eine Unterstützung bekommen.
Glück für den UH Empfänger wenn der UH Zahler nicht so blöd ist und selbst nachfragt beim Jugendamt, wie es mit dem UH ab 18 aussieht:)

4. Laut BGB ist der Ü18 zu Auskunft mir gegenüber verpflichtet. Nun tritt hier das JC auf und nimmt ihm dies ab. Nur arbeitet das JC doch mehr für ihn als für den Unterhaltspflichtigen, sprich mich. Kann das sein?
Eventuell ja.. im SGB II bist du scheinbar erst mit 25 volljährig, bsp. dann darfst du ohne Zustimmung JC aus dem Elternhaus ausziehen (es sei den relevante Dinge sprechen für einen Auszug und das JC sagt OK )

5. Kann ich nicht machen?

So, ich hoffe ich habe alle wichtigen Punkte genannt und bedanke mich schon jetzt für Eure Meinungen.

Gruß

Rolli

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Oh mein Gott.
Man kann sich ja in Rage schreiben.
Für Rechtschreibfehler und fehlende Buchstaben bitte ich im Vorfeld um entschuldigung :(

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Bevor er 18 wurde hatte ich mich bein zuständigen Judenamt über weitere Unterhaltszahlungen erkundigt Das ist jetzt aber schon ein sehr merkwürdiger Fehler...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke muemmel.
Bitte beachte meine 2te Antwort unter meiner Frage.

Weißt Du eventuell eine Antwort auf meine Frage?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ich bin zwar nicht @ muemmel, aber vielleicht akzeptierst Du meine Antwort auch. Das Kind ist nicht mehr priviligiert. Weder die Mutter noch Du haben eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.

Ob was mit dem Kind nicht in Ordnung ist, das weiss doch keiner. Gibt ja auch so was wie "excuisite Faulheit." Das wird jetzt festgestellt werden, und dann sieht man weiter. Im Augenblick ist das Kind weder in einer Ausbildung noch unfähig, eine Ausbildung zu absolvieren. Deshalb müssen die Eltern nicht zahlen, und das wars.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Deshalb müssen die Eltern nicht zahlen, und das wars.


Genau. So einfach ist das wenn es keinen Titel gibt. Ein Titel müsste abgeändert werden.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke wirdwerden und Sir Berry für Eure Antworten.

Also mal abwarten und sehen was passiert.
Wenn ich es durch habe erstatte ich hier gerne Bericht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach aber doch noch eins.

Kennt sich jemand in der Rolle des JobCenters aus?
Ich nehme mal eine Frage von mir, welche für mich noch nicht beantwortet ist.

"3. Ist das JobCenter (JC) immer zuständig? Wäre ein Schlag ins Gesicht für Ü18 jährige, welche nicht solch eine Unterstützung bekommen.
Glück für den UH Empfänger wenn der UH Zahler nicht so blöd ist und selbst nachfragt beim Jugendamt, wie es mit dem UH ab 18 aussieht :) "

Danke im voraus für die Antworten:)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf die Fragen:

"Meine Fragen:

1. Zahlen ein Lebenlang wenn er ins SGB XII geht (wie Elternunterhalt wenn diese ins Heim gehen)? Vorteil ist natürlich er bekommt ein lebenlang Kindergeld, welches beim Unterhalt angerechnet wird, super.

2. Die Kindsmutter kann nicht einen Teil zum UH beitragen, weil sie SGB II bezieht, klar. Aber ob sie arbeiten kann wird wohl nur im Ernstfall vom Gericht geklärt?

3. Ist das JobCenter (JC) immer zuständig? Wäre ein Schlag ins Gesicht für Ü18 jährige, welche nicht solch eine Unterstützung bekommen.
Glück für den UH Empfänger wenn der UH Zahler nicht so blöd ist und selbst nachfragt beim Jugendamt, wie es mit dem UH ab 18 aussieht :)

4. Laut BGB ist der Ü18 zu Auskunft mir gegenüber verpflichtet. Nun tritt hier das JC auf und nimmt ihm dies ab. Nur arbeitet das JC doch mehr für ihn als für den Unterhaltspflichtigen, sprich mich. Kann das sein?
Eventuell ja.. im SGB II bist du scheinbar erst mit 25 volljährig, bsp. dann darfst du ohne Zustimmung JC aus dem Elternhaus ausziehen (es sei den relevante Dinge sprechen für einen Auszug und das JC sagt OK )

5. Kann ich nichst machen?"

Gibt es wohl keine kostenlosen Antworten (außer von Sir Berry und wirdwerden, noch einmal Danke, welche die Fragen aber leider nicht wirklich beantwortetet haben).

Ist wirklich keiner da der irgendwelche Erfahrung hat?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Zahlen ein Lebenlang wenn er ins SGB XII geht (wie Elternunterhalt wenn diese ins Heim gehen)? Sofern Sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen - ja.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Dir muemmel (wenn das EK +100.000 pro Jahr, Brutto stimmt),

aber die anderen Fragen von mir sind auch interessant.

Wer weiß was?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

wenn das EK +100.000 pro Jahr, Brutto stimmt Na sicher stimmt das - einfach mal in § 43 SGB 12 gucken...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lottermann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke Dir erneut muemmel.

Den hab ich gesucht.
Nun noch das EK mit dem § 82 SGB XII (eventuell auch den § 84) bereinigen.
Hey, dann bin ich raus aus der Nummer.
Zumindest Kindsunterhalt nach dem SGB XII.
Nun Frage 1 ist damit geklärt.

Mal sehen was passiert

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