Unterhalt für volljährige Tochter - positiven Druck ausüben?

11. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Norddeutscher123
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Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)
Unterhalt für volljährige Tochter - positiven Druck ausüben?

Liebe Forumgemeinde,
ich habe hier schon sehr viel Informationen gefunden, auch bin ich momentan wieder bei meinem Anwalt. Trotzdem liegen mir ein paar Sachen auf dem Herzen, bei denen ich gerne einmal eine andere Meinung gehört hätte.
Nun zur Situation: Meine Tochter ist 18 Jahre alt geworden, 6 Wochen vor ihrem Geburtstag bin ich zu meinem langjährigen Anwalt gegangen, und bat ihm um eine Neuberechnung des Unterhalts, wobei das Gehalt meiner Ex mit einbezogen werden sollte, da sie ja nun auch Unterhaltspflichtig würde. Er schrieb meiner Ex nun einen entsprechenden Brief, in dem er um die Auskünfte bat. Laut Aussage meiner Tochter ist meine Ex wohl völlig ausgerastet und steht auf dem Standpunkt "Ich zahle keinen Cent". Sie rief dann auch bei meinem Anwalt an, und sagte ihm, sobald meine Tochter 18 Jahre alt ist würde sie sich selbst um die Sache kümmern. Nun hat mein Anwalt gleich eine Antwort geschrieben, das sie mir gegenüber sehr wohl Auskunftspflichtig ist, und da mein Titel bei Volljährigkeit abläuft, würde ich meine Zahlungen einstellen, bis ich weiß wieviel und auf welchem Konto ich zahlen muß. Die Zeit verstrich und da ich im Juni keine Zahlung vorgenommen hatte, ging meine Ex mit meiner Tochter zum Jugendamt und wollte mich "anschwärtzen". Dieses ging für sie aber völlig nach hinten los, denn laut Tochter erzählte man meiner Ex das sie sehr wohl Unterhaltspflichtig und entsprechend Auskunftspflichtig ist. Sie soll das Jugendamt dann mit hochroten Kopf und stinksauer verlassen haben. Nun habe ich durch meinen Anwalt einen Brief vom Jugendamt bekommen das sie meiner Tochter bei der Unterhaltspfindung helfen. Allerdings habe ich den ganz starken und auch begründeten Verdacht (meine Ex war wieder mit beim Jugendamt) das sie dahinter steckt.
Nun angeblich verdient meine Ex 399,40 € bei ihrer langjährigen Freundin im Zeitschriften-Shop (die kennen sich über 25 Jahre, deshalb verkneife ich mir jetzt auch eine Beurteilung der Gehaltsunterlagen und der wirklichen Bezahlung). Außerdem möchte meine Tochter (trotzdem ich ein Gespräch mit Ihr über die Sache geführt habe - sprich meine Beweggründe mit meiner Tochter besprochen habe) das das noch festzusetzende Unterhalt auf das Konto meiner Ex gezahlt wird, womit ich überhaupt nicht einverstanden bin, zumal meine Tochter nie wenn dann nur auf Anfrage Taschengeld bekommen hat. Ihre Discogänge und Klamotten habe ich abundzu noch zusätzlich bezahlt.Damit sollte aber nun Schluß sein, da ich ihr wohl ein Unterhalt von ca. 300-400 € zahlen muß. Außerdem wird es in meinen Augen Zeit, das man mit 18 lernt mit einem eigenen - zumal kostenlosen - Konto umzugehen, was meine Ex mit allen Mittel blockiert.
Mein Anwalt wird nun einen Brief schreiben in der der Mann meiner Ex (sie hat vor ca. 10 Jahren wieder geheiratet) aufgefordert wird seine finanziellen Sachen offenzulegen, damit festgestellt werden kann, ob er meiner Ex entsprechend Unterhalt zahlen kann, damit Sie der priviligierten Tochter das zahlt was ihr zusteht.

Soweit dazu, jetzt meine Fragen: Wie kann man es hinbekommen, das der Unterhalt auf ein Konto meiner Tochter eingezahlt werden soll, falls nicht möchte ich monatlich eine Bestätigung das sie das Geld bekommen hat. Währe das machbar?
Meine Tochter wird wohl noch weiter zur Schule gehen (höhere Handelsschule). Sie hat sich meiner Meinung nach nicht genug um einen Ausbildungsplatz gekümmert, und es hält sie auch keiner dazu an (Unterhalt kassieren ist eben recht angenehm, hier etwas zu unternehmen hat man mir verboten, durfte auch nicht mit ihr zum Arbeitsamt, habe kein Sorgerecht). Kann man hier evtl. positiven Druck ausüben? Eine Internetadresse mit ca. 200 noch zu besetzenden Lehrstellen in unserer Umgebung liegt ihr vor.
Da meine Ex voll Unterhaltspflichtig ist, keine gesundheitlichen Einschränkungen hat, auch keine weiteren Verpflichtungen nachkommen muß (kleine Kinder, pflegebedürftige Personen), kann ich sie zwingen eine andere Arbeit aufzunehmen, damit Sie mehr Geld verdient. Sie ist Einzelhandelskaufmann, und was sie verkauft dürfte ja wohl keine Rolle spielen, ein längerer Arbeitsweg wäre wohl auch zumutbar.

Sorry ist jetzt doch etwas länger geworden. Vielen Dank schon einmal für die Antworten, ob positiv oder negativ.

Liebe Grüße
JethroTull

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Groellheimer,
erst einmal vielen Dank.

Das mit dem Konto habe ich bereits befürchtet. Übrigens wollte ich keinen Verwendungsnachweis für das Geld, denn das geht mich wirklich nichts an, ich wollte später eine Bestätigung das das Geld eingegangen ist. Ich werde mir aber - wie Du es geschrieben hast - den Zahlungsweg schriftlich bestätigen lassen. Letztendlich meinen wir das gleiche.

Was die Schule bzw. Ausbildung betrifft, so redet man nur davon sie zu besuchen. Trotz Aufforderung meinerseits - auch wegen der Krankenversicherung, Tochter ist bei mir versichert - bekomme ich keine Anmeldebestätigung bzw. irgendetwas schriftliches. In einer allgemeinen Schulausbildung befindet sie sich noch bis zu den Sommerferien. Dann ist Schluß mit Schule (oder auch nicht, weiß es halt ja nicht wirklich). Und ich denke das es mich schon etwas angeht, schließlich soll ich ja auch dafür zahlen. Außerdem ist meine Tochter mit Volljähigkeit ebenfalls verpflichtet so schnell wie möglich für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen, was zugegeben heute mit großen Schwierigkeiten verbunden ist. Aber einfach nur sagen ich mache dies oder das, das reicht mir eben nicht.

Die Einkünfte des Ehemanns. Er muss sie offenlegen. Ich habe die Prozedur selber hinter mir, da meine Frau - bin auch wieder verheiratet - für 3 Kinder - 7 und 8 Jahre, ein drittes Kind (lebt bei uns) privilegiert - unterhaltspflichtig ist. Die Kinder (die beiden kleineren, beim Vater lebend) bekommen einen geringen Zuschuß vom Jugendamt. Ich musste mich einer sehr genauen Prüfung - mit sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen meinerseits, trotz Gütertrennung - unterziehen lassen. Und glaube mir, freiwillig war das nicht. Hätte ich mich geweigert, hat man uns mit der Beugehaft meiner Frau gedroht. Hier berufen die sich auf einem bestimmten Paragraphen, kann ich bei Interesse mal raussuchen, ist noch alles vorhanden.

Grüße
Jethro Tull


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#3
 Von 
Nikla
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo JethroTull,
ich kann da nur sagen " willkommen im Club", sorry. Als ich deinen " Fall " gelesen,habe, dachte ich schon es wäre meiner :-).

Bei mir wird es hoffentlich bald zu einer Klärung kommen, aber da der Anwalt meiner Tochter die Unterahltsklge nicht bei dem für mich zuständigen Gericht eingereicht hat, wird das lt. meinem Anwalt noch etwas länger dauern.

Da auch Anwälte "nur" Menschen sind, verfolge ich Foren, wie dieses, denn auch Anwälte wissen nicht immer alles.

Die Mutter meiner Tochter beruft sich auch darauf, nicht Leistungsfähig zu sein, und nur Einkünfte zu haben, die unter ihrem Selbstbehalt sind, ohne diese zu belegen.

Du schreibst:

""Die Einkünfte des Ehemanns. Er muss sie offenlegen.Hier berufen die sich auf einem bestimmten Paragraphen, kann ich bei Interesse mal raussuchen, ist noch alles vorhanden.""

Davon habe ich bis dato noch nichts gehört bzw. gelesen. Auch mein Anwalt hat in dieser Richtung nichts gesagt. Könntest du dazu noch etwas schreiben, wäre sicher hilfreich, da sich auch die Mutter meiner Meinung nach am Unterhalt beteiligen sollte. Dies wird, wenn meine Tochter nächstes jahr studieren will, besonders wichtig, da ich nicht die finanziellen Mittel habe, ihr die 640.- Euro, die ihr dann zustehen würden, aufbringen kann.

Gruß vom Rhein

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Nikla,
auch Dir erst einmal vielen Dank.

Na, Dir geht es ja wirklich so wie mir. Also, ich bin nicht bereit es einfach so hinzunehmen, das sich meine Ex da hinstellt und meint das sie nicht zahlungsfähig ist und ohne Gehaltsunterlagen schon mal gar nicht. Gottseidank ist mein Titel ja abgelaufen, und momentan zahle ich halt nichts (lege den Unterhaltsbetrag aufs Konto, da ich ja nachzahlen muss, aber leider ist es nur so möglich das die Gegenseite überhaupt reagiert).

Die Sache mit dem Ehemann stimmt. Wie gesagt ich habe das über mich ergehen lassen müssen. Und mein Anwalt - der führende Familienanwalt hier - hat gemeint das ich als Ehemann meiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig bin, sodas ich gegen diese Prüfung nichts machen kann. Ich werde mir morgen sowieso einen Termin bei meinem Anwalt holen und dies mit ihm durchsprechen. Ich werde Dir dann hier schreiben was dabei rausgekommen ist. Vielleicht kannst Du das dann ja mal mit Deinem Anwalt durchsprechen und es ergeben sich für Dich neue Perspektiven.
Übrigens, Du brauchst keine 640,- € für Deine Tochter zu zahlen. Sollte es soweit kommen, das Du der Alleinunterhalter bist, zahlst Du den Satz der Düsseldorfer Tabelle in der Du liegst, minus das komplette Kindergeld.
Vorsicht, kann unter Umständen besser sein als wenn die Ex mitbezahlt.

Gruß von der Nordsee
Jethro Tull

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#5
 Von 
pfalzstern
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jethtro Tull, ich hatte fast den selben Fall, nur dass meine Tochter bei meinem Ex lebt. Meine Tochter ist als 18 wurde auch auf das Jugendamt mit meinem Ex gegangen und wollte eine Neuberechnung des Unterhaltes in der Annahme ich müsste alleine für den Unterhalt aufkommen. Die Dame des Jugendamtes erklärte, dass jetzt auch mein Ex mit im Boot sitzt. Also kurz Neuberechnung mit dem großartigen Erfolg meiner Tochter ich zahle jetzt wesentlich weniger als vorher!!
Dieses Ergebnis fand ich natürlich toll.
Noch ein Tip: Zu den abzugsfähigen Kosten zählen ebenfalls 5 % berufsbedingte Aufwendungen falls diese höher sind musst du dies belegen können und eventuell Kosten für Aufwendungen aus chronischen Krankheiten (Medikamente,Zuzahlungen, Kuren etc).
Reaktion meiner Tochter, diese schrieb mir einen bitterbösen Brief "ob ich mit der Neuberechnung jetzt zufrieden wäre und von was Sie jetzt leben solle?
Ich war natürlich Schuld, obwohl Sie dies mit meinem Ex selbst angezettelt hatte.
Nächstes Jahr ist meine Tochter dann mit der Schule fertig, mein Selbstbehalt steigt dann auf 1100 Euro bin mal gespannt was Sie dann zu den von mir nochmals reduzierten Unterhaltszahlungen sagt.
Ich muss sagen mit der zuständigen Mitarbeiterin des für uns zuständigen Jugendamtes habe ich nur gute Erfahrungen gesammelt.

-- Editiert von pfalzstern am 11.06.2006 16:17:42

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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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