Unterhalt für uneheliches Kind und verheirateter Frau

1. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
papa2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für uneheliches Kind und verheirateter Frau

Guten Tag
Ich hatte letztes Jahr eine Beziehung zu einer verheirateten Frau mit zwei Kindern die in einer Ehe war.
Aus unserer Beziehung entstand ein Kind das diesen Monat noch zur Welt kommt.Sie wird sich jetzt von Ihrem Ehepartner trennen, wir sind jedoch momentan in keiner Beziehung.
Sie hat durch die Schwangerschaft und Ihre beiden KInder kein Einkommen und wie kann sie jetzt eine Wohnung, Leben, Versicherungen etc finanzieren? Gibt es staatliche Unterstützungen?
Aus Ihrer Ehe wird ein Kind voraussichtlich beim Vater bleiben und eines zur Mutter gehen.
Wie sieht es mit dem Unterhalt des Ehemannes somit aus und In welcher Form muss ich Unterhalt für sie und das Kind übernehmen was ich ja auf jeden Fall möchte da Ich sowohl als biologischer wie auch rechtlicher Vater für das Kind und auch für sie da sein möchte.
Vielen Dank für die Hilfe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Du bist sowohl dem Kind als auch der KM unterhaltspflichtig.

Vom bisherigen Mann werden keine Unterhaltszahlungen für die zukünftige Ex zu erwarten sein.

Da schauen wir mal in den § 1615 l BGB Hier besonders Absatz 3. Auch dürften Unterhaltszahlungen der Mannes an die zukünftige Ex als unbillig gelten.

Daher zu dieser Frage...

Zitat:
wie kann sie jetzt eine Wohnung, Leben, Versicherungen etc finanzieren?


....durch Unterhalt von Dir und, je nach Deiner Leistungsfähigkeit, durch Leistungen des Jobcenters.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von nero070):
Auch dürften Unterhaltszahlungen der Mannes an die zukünftige Ex als unbillig gelten.

Aber vermutlich nicht in voller Höhe. Selbst bei einem jahrelangen Verschweigen der fremden Vaterschaft hat der BGH den Unterhalt nur gemindert (Az. XII ZR 137/09 ).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ nero: wir haben hier doch zwei für Zahlung von Unterhalt Verantwortliche. Zumindest in meinem Sprengel ist es so, dass sich dann der Ex und der Vater des neuen Kindes den Unterhalt teilen müssen. Aber, das ist wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung.

Wie sie in Zukunft ihr Leben, Wohnung, Versicherungen finanzieren kann? Wieso kommt eigentlich niemand auf das Naheliegendste? Durch Arbeit. Dafür bekommt man üblicherweise Geld und kann sich finanzieren.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
wir haben hier doch zwei für Zahlung von Unterhalt Verantwortliche. Zumindest in meinem Sprengel ist es so, dass sich dann der Ex und der Vater des neuen Kindes den Unterhalt teilen müssen.
Das mag im Sprengel so sein. In der Bundesrepublik Deutschland aber gilt das deutsche Familienrecht, dass eine solche Regelung nicht (oder nicht prinzipiell) vorsieht.

Zitat:
Wie sie in Zukunft ihr Leben, Wohnung, Versicherungen finanzieren kann? Wieso kommt eigentlich niemand auf das Naheliegendste? Durch Arbeit.
Weil eine ganze Reihe von Gesetzen existiert, die eine ganze Reihe von öffentlichen oder privaten Stellen nennen, die für ihre Finanzierung in den nächsten Jahren zuständig sind. Dass dem TE die Möglichkeit einer Einkommenserzielung durch nicht-selbstständige Erwerbstätigkeit bekannt ist, kann man getrost unterstellen. Lediglich mutmaßen kann man aber, dass eine solche Regelung hier möglich oder oder gewollt ist. Offenbar nämlich zumindest letzteres eher nicht. Das muss die Mutter auch nicht tun, weil ihr eine Reihe von Rechten zustehen, nach denen hier gefragt ist.

Der Antwort von nero 070 ist lediglich hinzuzufügen, dass die Mutter für das bei ihr lebende ältere Kind natürlich einen (theoretischen) Anspruch gegen dessen Vater hat, dem auch nicht entgegensteht, dass ein zweites Kind beim Vater lebt. Ob da aber mit Geld zu rechnen ist oder wie viel das wäre, ist damit nicht gesagt.

Die Mutter kann natürlich alle möglichen öffentlichen Leistungen (Kindergeld, Wohngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld, Arbeitslosengeld 2, usw.) beantragen. Was es davon gibt, kann ohne genauere Einkommenskenntnisse usw. nicht vorhergesagt werden. Meins Erachtens spricht nichts dagegen alle infrage kommenden Leistungen mal zu beantragen bzw. sich zunächst mal beim Jugendamt beraten und dort gegebenenfalls direkt mal den Kindesunterhalt vorrechnen zu lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Ich meinte den Gerichtssprengel in meinem in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Land.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

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