Ich habe immer Unterhalt entsprechend meines Nettoeinkommens für meine Tochter und meinem Sohn nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Jedoch hat sich vor ca 4 Jahren der Umgang mit meinen Kindern verschlechtert. Mein Sohn ist 16 Jahre und hat noch ein Schuljahr vor sich, meine Tochter ist 19 Jahre und hat das Abitur hinter sich. Mit meiner EX-Frau habe ich keinen Kontakt mehr. Letztes Jahr hat meine EX-Frau, zu diesem Zeitpunkt waren beide Kinder noch in der Schule, per Gericht einen Titel für die Unterhaltshöhe erreicht. Frage: " Hat meine Tochter dadurch auch automatisch einen Titelanspruch gegen mich"? Wie wird der Unterhalt für meine Tochter jetzt berechnet. Was ist, wenn sich das Einkommen ändert, muss ich dann die vom Gericht berechnete Unterhaltshöhe weiter zahlen, oder kann man einfach den Betrag ändern. Zur Ausgangssituation mein Einkommen beträgt ca. 3050€ für meine Tochter zahle ich nach Stufe 9 abzüglich Kindergeld 453€, für meinen Sohn 384€.
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"Michel Bengismo"
-- Editiert von Bengismo am 08.07.2007 21:45:55
-- Editiert von Bengismo am 08.07.2007 21:47:29
Unterhalt für meine 19 jährige Tochter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Bengismo,
die Tochter sollte nachweisen, was sie in Zukunft machen will, wenn keine Ausbildung, dann auch kein Unterhalt.
Jedoch müsste sie Dir den Titel aushändigen, damit eine Neuberechnung stattfinden kann.
(Ist der evtl. befristet?)
Tut sie dies nicht, musst Du ihn weiter bedienen und Abänderung per Gericht veranlassen.
Oder noch besser, den persönlichen Kontakt mit ihr suchen, und die Dinge vernünftig versuchen zu klären.
(in Unterhaltstiteln festgelegte Beträge sind pfändbar, also nicht einfach von sich aus abändern!)
Gruß Busel
Mit Eintritt der Volljährigkeit ändert sich das Berechnungsverfahren für den Unterhalt grundlegend.
Da deine Tochter die Schulausbildung beendet hat, steht ihr Unterhalt nur noch zu, wenn sie ein Studium oder eine Berufsausbildung aufnimmt. Nach dem Abitur gesteht man ihr aber eine Orientierungsphase von 3 - 4 Monaten zu.
Sollte ein Unterhaltsanspruch bestehen, dann ist auch die Kindesmutter jetzt barunterhaltspflichtig. Denn es gibt ja nun keine Betreuung mehr. Der Unterhaltsanspruch bestimmt sich dann nach dem zusammengerechneten Einkommen von Mutter und Vater und ist quotiert nach dem jeweiligen Einkommen zu zahlen.
Da du relativ viel Unterhalt zahlst, könnte sich eine Neuberechnung lohnen.
Wenn der Unterhalt aber unbefristet tituliert wurde, dann geht der Anspruch erst mal in voller Höhe auf die Tochter über! Deshalb musst du dich entweder mit ihr einvernehmlich und schriftlich über die neue Unterhaltshöhe einigen oder du musst eine Abänderungsklage gegen deine Tochter erheben.
Solange dies nicht erfolgt, ist der Unterhalt in voller Höhe an die Tochter weiterzuzahlen.
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