Unterhalt für mein erstes Kind

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2018 20:06:09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für mein erstes Kind

Bei dem folgenden Anliegen benötige ich ihren Rat und bedanke mich schon jetzt für ihre Mithilfe in diesem Sachverhalt.

Ich habe ein 14 Jahre altes Kind aus einer vorangegangenen nicht ehelichen Beziehung. Das Kind lebt bei seiner Mutter und hat regelmäßig Kontakt zu mir und meiner jetzigen Familie.

Mit meiner jetzigen Ehefrau habe ich ein weiteres Kind gezeugt, welches 10 Jahre alt ist. Meine Frau hat ein eigenes Einkommen aus Rente und Minijob.
Ich habe einen Job mit einem Grundgehalt von 1650 € netto sprich 2150€ brutto.
Da ich selbst lange im ALG II Bezug gelebt habe sind bereits Unterhaltsforderungen angelaufen, die ich natürlich in Raten begleichen möchte.

Wie wird der zu bezahlende Unterhalt berechnet und wie sieht es mit den Schulden aus, die ich natürlich auch begleichen möchte???

Vielen Dank für ihre Antworten
Andreas

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Im Bezug von Alg2 muss kein Unterhalt gezahlt werden, zumindest wenn man sich nachweisbar um eine Stelle bemüht.
Da laufen dann auch keine Schulden auf. Wie sind die Schulden entstanden? Was haben Sie dazu unterschrieben?

Die Schulden haben keinen Einfluss auf die aktuellen Unterhaltszahlungen. Nach Bereinigung des EInkommens gilt die Düsseldorfer Tabelle.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Der Zahlbetrag für das erste Kind beträgt 370€ und für das zweite Kind 302€, insgesamt also 672€.

Da Dein (bereinigtes?) Nettogehalt 1650€ beträgt, der Selbstbehalt jedoch 1.080€ stehen Dir lediglich 570€ zur Zahlung des laufenden Unterhaltes zur Verfügung. Allerdings kann Dein Selbstbehalt durch die Ehe mit Deiner Frau aufgrund der Haushaltsersparnis reduziert werden.

Ggf. musst Du daher den vollen Unterhalt zahlen. Dass Du jedoch rückständigen Unterhalt abbezahlen müsstest, kann ich schon auf Basis Deines Einkommens nicht erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die erste Frage ist doch, ob ein Titel besteht, aus welchem man vollstrecken kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen