Bei dem folgenden Anliegen benötige ich ihren Rat und bedanke mich schon jetzt für ihre Mithilfe in diesem Sachverhalt.
Ich habe ein 14 Jahre altes Kind aus einer vorangegangenen nicht ehelichen Beziehung. Das Kind lebt bei seiner Mutter und hat regelmäßig Kontakt zu mir und meiner jetzigen Familie.
Mit meiner jetzigen Ehefrau habe ich ein weiteres Kind gezeugt, welches 10 Jahre alt ist. Meine Frau hat ein eigenes Einkommen aus Rente und Minijob.
Ich habe einen Job mit einem Grundgehalt von 1650 € netto sprich 2150€ brutto.
Da ich selbst lange im ALG II Bezug gelebt habe sind bereits Unterhaltsforderungen angelaufen, die ich natürlich in Raten begleichen möchte.
Wie wird der zu bezahlende Unterhalt berechnet und wie sieht es mit den Schulden aus, die ich natürlich auch begleichen möchte???
Vielen Dank für ihre Antworten
Andreas
Unterhalt für mein erstes Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Im Bezug von Alg2 muss kein Unterhalt gezahlt werden, zumindest wenn man sich nachweisbar um eine Stelle bemüht.
Da laufen dann auch keine Schulden auf. Wie sind die Schulden entstanden? Was haben Sie dazu unterschrieben?
Die Schulden haben keinen Einfluss auf die aktuellen Unterhaltszahlungen. Nach Bereinigung des EInkommens gilt die Düsseldorfer Tabelle.
Der Zahlbetrag für das erste Kind beträgt 370€ und für das zweite Kind 302€, insgesamt also 672€.
Da Dein (bereinigtes?) Nettogehalt 1650€ beträgt, der Selbstbehalt jedoch 1.080€ stehen Dir lediglich 570€ zur Zahlung des laufenden Unterhaltes zur Verfügung. Allerdings kann Dein Selbstbehalt durch die Ehe mit Deiner Frau aufgrund der Haushaltsersparnis reduziert werden.
Ggf. musst Du daher den vollen Unterhalt zahlen. Dass Du jedoch rückständigen Unterhalt abbezahlen müsstest, kann ich schon auf Basis Deines Einkommens nicht erkennen.
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Die erste Frage ist doch, ob ein Titel besteht, aus welchem man vollstrecken kann.
wirdwerden
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