Unterhalt für die Frau zahlen

12. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Björn Mar
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für die Frau zahlen

Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen,nun will sie mir die Hosen richtig ausziehen.Nun möchte ich einiges wissen.

Also wir haben vor der Ehe ein Gütertrennungsvertrag gemacht,wo auch drin steht das keiner von uns beiden nach der Trennung Unterhalt von dem anderen fordert.Ich weiß das wenn ein Kind da ist sich einiges ändert.

Also mein Sohn wird im August 3 und kommt in Kindergarten,meine noch Frau hat ein Job in dem sie 700,- verdient.Mein Freund ist schon geschieden und sagte das sie wenn der kleine 3 ist,sie selber für ihren Unterhalt Sorge zu tragen hat,sprich sie kein Unterhalt von mir für sich fordern kann,ist das richtig?

Kann sie fordern das ich mein Auto was ich während der Ehe gekauft habe von meinem Geld,das ich es verkaufe und ihr die hälfte auszahle?

Die meisten Möbel habe ich von meinem Geld bezahlt,davon will sie nun einiges einfach mitnehmen darf sie das?

Ich habe noch Schulden während unserer Ehe gemacht muß sie davon die hälfte zahlen?

Sie sagt wenn wir geschieden sind habe ich nur ein Recht den kleinen alle 2 Wochen zu sehen ist das so richtig?

Was für Nachteile habe ich wenn ich ihr das Sorgerecht gebe? was ich eigentlich nicht vorhabe.

Hoffe ihr könnt mir schnell Antworten geben,danke schon einmal
Gruß
Björn

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
djdee10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Mein Tipp!
Geh zu einem Anwalt!
Du hast hier so viele Fragen aufgeführt, die kannst Du am besten mit einem Anwalt besprechen!
Nur gib blos nicht das Sorgerecht ab!!!!
Wenn Dir schon alles genommen wird, dann sehe zu daß Du für Dein Kind da bist.
Gruß
DJDEE

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Björn Mar
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Komisch mein Kumpel mußte auch nicht zahlen an seine Frau,naja danke erstmal für die Antworten habe mir Heute einen Termin beim Anwalt geholt,hoffentlich wir es nicht all zu schlimm für mich,frage mich eigentlich nur warum ich Gütertrennungsvertrag gemacht habe wo drin steht das wir nach der Trennung kein Unterhalt und Versorgunsausgleich haben wollen vom Partner,wenn sie doch Anspruch hat
Gruß
Björn

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#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Da Ihr Gütertrennung vereinbart habt, darf sie keine Sachen mitnehmen, die sie nicht bezahlt hat!

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#5
 Von 
Björn Mar
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

genau also auch nicht mein Auto,und was hat das mit dem Unterhalt den wir dort geregelt haben das keiner Ansprüche erhebt auf sich,kann sie jetzt kein Unterhalt einfordern?

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Björn,

sie hat vermutlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt, weil sie euer Kind versorgt und deswegen nicht verpflichtet ist, zu arbeiten. Nach der jetzigen Rechtssprechung kann eine Halbtagstätigkeit erst verlangt werden, wenn das Kind in der 3./4. Klasse ist.
Euer Ehevertrag kann vor diesem Hintergrund als sittenwidrig eingestuft werden, weil deine Frau auf Sozialleistungen angewiesen wäre, wenn du keinen Betreuungsunterhalt zur Bedarfsdeckung zahlst. Ich denke, sie kann sehr wohl Betreuungsunterhalt fordern und finde es auch in Ordnung. Schließlich kümmert sie sich um euren Junior.

Grüße

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#7
 Von 
Björn Mar
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

So der Anwalt meiner Frau meint das mein Gütertrennungsvertrag ungültig sei,da wir einen gemeinsamen Sohn haben und ich dürfte nichts von meiner Wohnungseinrichtung mehr mitnehmen, weil ihr dadurch ja die hälfte zusteht,ist da was dran?
gruß
Björn

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#8
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

Also der Vertrag dürfte tatsächlich ungültig sein.

Was die Wohnungseinrichtung angeht.. teilen... hinsetzen und verteilen.. schriftlich machen, unterschreiben lassen und gut ist.

Ich habe damals bei der Trennung auf das nötigste geschaut, spricht Waschmaschine, Trockner und Kühlschrank.. und der Rest wurde gerecht geteilt.. und das was jedem vorher schon gehört hat...

Der Kredit wird zur Hälfte angerechnet, weil er während der Ehe (denk ich doch mal) abgeschlossen wurde.

Auto weiß ich jetzt nicht.

Das 14tägige Besuchsrecht greift eigentlich nur, wenn sich die Eltern nicht einig werden. Also wenn ihr wieder friedlich miteinander umgeht, könntest Du Deinen Junior öfter sehen.

Und gibt bloss Dein Sorgerecht nicht ab.. ist zwar heute nicht mehr so einfach, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, aber versuchen wird sie es, aber lass Dich da nicht unterkriegen...

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