Unterhalt für den Vater

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zzzandra
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für den Vater

Hallo allerseits,

ich würde mich freuen wenn mir jemand bei folgendem Problem weiterhelfen könnte:

Unser Vater ist kürzlich arbeitslos geworden und zudem für die nächsten eineinhalb Jahre krank geschrieben. Er hat ein Haus abzuzahlen und ist nun der Meinung, daß wir (mein Bruder und ich) für seinen Lebensunterhalt aufkommen müssen da er das Haus abzahlen muss um es uns irgendwann einmal zu vererben.
Generell könnte ich mir vorstellen, daß er damit Recht hat, daß wir ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind sofern unser Einkommen das erlaubt. Aber ich denke, daß er zuerst sein eigenes Vermögen "aufbrauchen" müsste, also auch das Haus verkaufen muss, bevor wir für seinen Lebensunterhalt aufkommen müssen.

Nun meine eigentliche Frage: Ist es tatsächlich so, daß unser Vater trotz Arbeitslosigkeit weiterhin in diesem Haus leben und es abzahlen kann und wir ihm seinen Lebensunterhalt sichern müssen? Er scheint sich dessen ziemlich sicher zu sein und wir wissen jetzt überhaupt nicht was da auf uns zukommt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Sandra

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Sandra,

dein Vater wird für die nächsten 1 bis 1,5 Jahre (ab einem bestimmten Alter erhält man länger das Arbeitslosengeld)vom AA unterstützt. Dann kommt ArbeitslosengeldII. Schon hier wird Vermögen angerechnet und das Haus, ob abgezahlt oder nicht, zählt dazu. Die Kinder werden erst dann "in die Pflicht genommen", wenn der Sozialhilfeempfängern keinerlei Besitz oder Vermögen hat. Es gibt hier aber eine bestimmte Einkommensuntergrenze. Ich habe schon einmal eine Quelle gefunden: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_6.htm

Viele Grüße
lorelei

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zzzandra
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Lorelei,

danke für die Antwort, das hilft mir sehr weiter! :-)

Viele Grüße,
Sandra

0x Hilfreiche Antwort

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