Unterhalt für Tochter 22Jahre

10. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)
Unterhalt für Tochter 22Jahre

Ich habe mich gerade durch die Beiträge gestöbert und blicke nicht durch. Tochter ist 22, schafft nun endlich das allgemeine Abi (FOS) und beginnt dann eine Ausbildung zur Erzieherin. KV zahlt Unterhalt 390,--, KM kein Barunterhalt (freie Kost und Loggie), ab Sept. verdient KM ca. 1200,-- netto nach Umschulung, KV verdient netto über 3000,-- (bei Scheidung wurden alle Kredite usw. berücksichtigt sodaß er auf Selbstbehalt kam) Tochter bekommt 230,-- im 1ten Jahr. Wie kann man ihren Unterhaltsanspruch berechnen?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

In der Düsseldorfer Tabelle habe ich gerade gefunden, dass KV Kredite vom Einkommen abziehen kann. Auch wenn er damit ein Haus finanziert in dem er gar nicht wohnt sondern vermietet hat? Er selbst wohnt zur Miete in einem Haus dessen Kosten er natürlich auch abzieht. Ich blicke gar nicht mehr durch. Habe nämlich Angst, dass sich die Ausbildung der Tochter, durch mich, nicht wirklich finanzieren läßt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Nachdem sie möglicherweise das Abi schafft, ist sie vorrangig verpflichtet, zur Entlastung der Eltern Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.Erst danach könnte man über einen eventuellen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nachdenken.

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Abi schafft sie :-) Aber du meinst Bafög beantragen, oder? KV braucht gnerell keinen Unterhalt zu zahlen bzw. nur wenn sie kein Bafög bekommt? Wie steht es mit der Aussage - Unterhalt bis 1te Ausbildung abgeschlossen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ meri
wieso soll die Tochter BAB beantragen?

quote:
Wer bekommt BAB?
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung
nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb
vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet (oder
waren verheiratet) oder haben mindestens ein Kind, können
sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum
Elternhaus leben.


So wie ich das rauslese, wohnt die Tochter noch zuhause, also kein Anspruch.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie steht es mit der Aussage - Unterhalt bis 1te Ausbildung abgeschlossen?


das stimmt prinzipiell. Hat sie denn vor dem allgemeinen Abi schon eine Ausbildung abgeschlossen? Wenn ja, welche?

Das Abi selber gilt nicht als Ausbildung.

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ist natürlich richtig. BaföG muss es lauten, BAB wird nach den BaföG-Sätzen gezahlt. Die Tochter scheint beim Vater zu wohnen.
Ob dies zu Beginn der Ausbildung noch möglich ist, wissen wir nicht.

-----------------
"Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

quote:
Die Tochter scheint beim Vater zu wohnen.


glaube ich nicht:
quote:
KM kein Barunterhalt (freie Kost und Loggie)


Gibt es für eine Ausbildung (also kein Studium) zur Erzieherin überhaupt Bafög?

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:
KV zahlt Unterhalt 390,--, KM kein Barunterhalt (freie Kost und Loggie)


Tochter scheint bei der Mutter zu leben

Wenn es sich um eine schulische Ausbildung, wie Erzieher meist, handelt, muss die Tochter BAföG beantragen.
BAB kommt nur bei Auszug in Frage.

quote:
ab Sept. verdient KM ca. 1200,-- netto nach Umschulung, KV verdient netto über 3000,-- (bei Scheidung wurden alle Kredite usw. berücksichtigt sodaß er auf Selbstbehalt kam) Tochter bekommt 230,-- im 1ten Jahr. Wie kann man ihren Unterhaltsanspruch berechnen?


Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle 703 €
abzgl. Kindergeld 184 €
abzgl. eigenes Einkommen 140 € (90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf)
Zahlbetrag 379 €

Dieser ist zwischen Vater und Mutter im Verhältnis ihres Einkommens aufzuteilen.
Jedoch schuldet jeder Elternteil maximal den Unterhaltsbetrag, als wenn er allein zahlen müsste. Das wären beim Vater:
Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle 586 €
abzgl. Kindergeld 184 €
abzgl. eigenes Einkommen 140 € (90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf)
Zahlbetrag 262 €

Der Vater muss also maximal 262 € Unterhalt zahlen.
Natürlich muss die Mutter jetzt nicht 117 € zahlen. Unter Berücksichtigung des Selbstbehalts, könnte sie noch ca. 40 € zahlen. Der Gesamtbedarf der Tochter verringert sich also, im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle, da die Mutter nicht voll zahlungsfähig ist.

Berücksichtigt haben ich jeweils 5% berufsbedingte Aufwendungen. Die Kredite hab ich aussen vor gelassen, da hier nähere Angaben fehlen. Nicht jeder Kredit kann einkommensmindernd angesetzt werden.
Bei weiteren Kindern ändert sich die Berechnung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

bleibt noch der Vollständigkeitshalber zu erwähnen, dass bei Anspruch auf Bafög dieses beantragt werden muss und dieses dann als Einkommen des Kindes ebenfalls in Abzug bei der Unterhaltsberechnung gebracht wird.

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sr-chico-mum
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke euch allen, jetzt ist einiges klarer. Tochter wohnt übrigens bei KM. :-) Blickt da eigentlich ein "Normalsterblicher" noch durch? 1te. Jahr ihrer Ausbildung ist ein sozialpädagogisches Jahr wo sie 1 - 2 mal wö. Schule hat, dann folgen 2 Jahre Schule und letzte Jahr ist Berufspraktikum (4 Jahre Ausbildung wegen Abi) nur so zur Vollständigkeit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen