Unterhalt für Tochter 17 Jahre

9. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
KClaudio
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Tochter 17 Jahre

Hat jemand einen Rat?
Zahle für meine Tochter monat.270 €.Sie wahr jetzt 1 Jahr aus der Schule ,keine Ausbildung bekommen,und zu Hause ,jetzt macht sie für 6 Monate Berufsvördernte Blockschule mit einem Bruttolohn von 400€ .Meine Tochter wird im Januar 2006, 18 Jahre alt,ihre Mutter arbeitet und bezieht volles Kindergeld.Meine Frage: zahle ich zuviel oder wie lange muss ich zahlen,wenn sie keine Ausbildung macht und zu Hause bleibt?Mein Verdienst liegt bei durchs. 1800€ netto.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also jetzt wo die Tochter 18 Jahre alt wird, seit ihr beide Barunterhaltspflichtig.Hat sie einen befristeten Titel(Urkunde vom Jugendamt)kannst du die Zahlung ab Februar einstellen.
Sie(deine Tochter) muss sich jetzt an euch wenden und eure Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate verlangen.Aber auch sie muss Nachweise erbringen so z.B. Schulbescheinigung und Einkommensnachweise.
Jetzt kommen Kindergeld und auch ihr Einkommen (abzgl.einer Pauschale)zur Anrechnung.
Deine Tochter wenn sie keine allg.Schulausbildung oder eine Berufsausbildung macht, muss nachweisen, dass sie sich intensiv um eine Arbeit oder Ausbildung kümmert!
Konsultiere einen Anwalt, denn ich denke du bist jetzt nicht verpflichtet zu zahlen. Grundsätzlich sind Eltern nur für die 1. Berufsausbildung verpflichtet Unterhaltzahlung zu leisten.
Ich weiß nicht unter was dieser 6 monat.Blockunterricht läuft? Auf alle Fälle muss ihr Einkommen mit angerechnet werden.

Gruß Thessa


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