Unterhalt für Kuckucks-Kind

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ben2323
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kuckucks-Kind

Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit ein "kurzes Vergnügen" mit einer verheirateten Frau. Nun ist schwanger und laut ihr kann das Kind nur von mir sein, da mit ihrem Mann schon länger nichts gewesen wäre...
Diese Nachricht hat mich natürlich sehr schockiert und eine Menge Fragen aufgeworfen - unteranderem die Unterhaltsfrage.
Bin ich in so einem Fall unterhaltspflichtig?
Wie ist die Situation, wenn sie sich von ihrem Mann scheiden lässt?
Möglicherweise gibt es ja jemanden hier, der/die mit dem Thema schon etwas Erfahrung hat.

Ich danke auf jedenfall schonmal für jede Antwort.

Gruß Ben

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da das Kind ehelich geboren worde, gilt zunächst mal grundsätzlich der Ehemann als Vater, egal ob er es nun tatsächlich ist oder nicht. Allerdings könnte dieser die Vaterschaft anfechten und das gericht könnte die richtige Vaterschaft klären. Derjenige, der dann tatsächlich der vater ist, ist natürlich dann unterhaltspflichtig.

Im übrigen haben Sie den begriff Kuckuckskind nicht richtig verwendet. Das gilt nämlich umgekehrt. das Kind ist kein Kuckuckskind für Sie, sondern für den Ehemann ihrer Freundin, falls ihm das Kind untergeschoben wird. Er muß dann nämlich als vermuteter Vater (Ehemann) für das Kind finanziell aufkommen, obwohl Sie der eigentliche Vater sind.

Wenn Ihre Freundin mit fairen und offenen Karten spielt, wird sie die Vaterschaft überprüfen lassen (falls sie es nicht weiß ! )und den richtigen Vater zahlen lassen.

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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