Unterhalt für Kind und neue Familie

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)
Unterhalt für Kind und neue Familie

Hi!! Vielleicht hat hier ja jemand Antworten!!!

Also mein Mann zahlt Unterhalt für 2 Kinder aus einer früheren Beziehung. Laut Tabelle und pünktlich. Wir selbst haben auch einen gemeinsamen Sohn und sind verheiratet. Dies seid 12 Jahren. Ich arbeite halbtags und verdiene 900 Euro. Da wir beide im Schichtdienst arbeiten, kann ich auch nicht mehr arbeiten gehen.
Nun die Fragen:
1. Zähle ich als unterhaltsberechtigte da man ja innerhalb der Ehe unterhaltsberechtigt ist. Also sind es dann 4 unterhaltsberechtigte Personen? Mindestunterhalt ist gedeckt!!!!
2. Um was genau kann mein Mann sein Einkommen bereinigen?
3. Wie läuft das mit der Lohnsteuerjahresabrechnung? die ist ja gemeinsam veranlagt und was daraus ist unterhaltsrelevant und was nicht???

Danke im vorraus!!! ...

-- Editier von Mamaviola am 09.02.2016 21:54

-- Editier von Mamaviola am 10.02.2016 18:01

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Weiss hier niemand Rat????

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38335 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ganz einfach, weil wir hier alle ehrenamtlich tätig sind. Und weil wir uns nicht treiben lassen. Geduld ist angesagt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Wenn für alle minderjährigen Kinder der Mindestunterhalt geleistet wird, ist alles ok.

Du könntest bei der Stufung berücksichtigt werden, kommt aber nicht in Frage, weil eh nicht mehr als der Mindestunterhalt geleistet wird.

zu 2. das kann man in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG nachlesen. Wenn man aber keinen Stress haben möchte, bereinigt man nicht unter die Leistungsfähigkeit zum Mindestunterhalt.

zu 3. entweder beim FA eine getrennte Veranlagung verlangen, wenn auch nur theoretisch, oder, so machen wir das, die Steuererstattung prozentual auf das prozentuale Familieneinkommen übertragen.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke fuer die Antwort.

Wir wollen ja garnicht unter den Mindestunterhalt. Das soll ja gezahlt bleiben.

Was das bereinigte Einkommen angeht bekommt man im Netz sehr unterschiedliche Antworten. Dachte es hat schon jemand klare Aussagen eines Anwaltes bekommen.

Die Steuererklaerung wird auseinander gerechnet. Im Netz heißt es, es gibt Posten die mit dem Unterhält garnichts zu tun haben. Aber was sind das für Posten?

MfG Mamaviola

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Zitat:
Aber was sind das für Posten?


Wenn es z.B. Erstattungen auf Grund von Handwerkerrechnungen gibt.

Erstattungen auf Grund von Fahrten Zur Arbeit gehen in die Berechnung ein.

Zitat:
Dachte es hat schon jemand klare Aussagen eines Anwaltes bekommen.


Klare Aussagen findet man in den Leitlinien der OLG.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.601 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen