Unterhalt für Kind und Mutter?

20. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Paddystar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind und Mutter?

Hallo liebe Community-Mitglieder,

ich bin Vater (unverheiratet) eines 1 jährigen Kindes. Wir haben uns dazu entschieden uns als Eltern zu trennen. Klar ist mir dabei, dass ich um den Unterhalt für das Kind nicht rum komme. das ist auch klar und dass soll auch so sein. Alles was mein Kind eben bracuht bekommt er um vernünftig und gerecht aufwachsen zu können! dazu gibt es die Düsseldorfer Tabelle. Nur habe ich jetzt schon mehrfach gehört, dass auch Unterhalt für die Mutter anstehen würde. Wir haben uns aber wirklich im Guten getrennt. Sie würde selbst davon aber auch absehen, da sie das ähnlich sieht wie ich "ich bin nicht bereit ihr das Leben zu versüßen". Sie wohnt nun noch so lange bei mir, bis Sie eine eigene Wohnung gefunden hat.

Wir beide sind uns einig, dass wir keine Anwälte zu rate ziehen möchten.
Wir möchten beide das beste für unseren Sohn!

Meine "EX" Freundin war vor unserer Beziehung arbeitslos und wird sich auch jetzt nach Trennung wieder arbeitslos melden.

Fakten im Überblick:
- Mutter arbeitslos
- Unverheiratet
- Geteiltes Sorgerecht
- Zusammenlebend seit Januar 2007
- Vater berufstätig - Brutto 3204€

Meine Frage nun: Was habe ich für Pflichten?
- Gibt es die Möglichkeit schriftlich festzuhalten dass die Mutter auf Ihren Unterhalt verzichtet. (beidseitige Unterschrift) und kann ich dabei sicher sein, dass ich hier nicht irgendwann doch etwas (rückwirkend) zahlen muss?
- Wie schaut das mit dem Kindergeld aus? Das hat von Anfang an die Mutter bekommen. Wie wird das verteilt, ggf. eingerechnet?
- was habe ich noch zu beachten?
- was muss ich ggf. noch schriftlich festhalten??
- Ist das trennungsjahr relevant für den Unterhalt der Mutter?

Ich hoffe auf Antwort.

Lieben Gruß

-- Editiert von Paddystar am 20.01.2009 11:12

-- Editiert von Paddystar am 20.01.2009 11:12

-- Editiert von Paddystar am 20.01.2009 11:13

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Paddy,

den Ausführungen von d.romedar ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich wollte nur noch mal betonen, wie wichtig eine für alle Beteiligten verlässliche Umgangsregelung ist. Unterschätzt nicht das Konfliktpotenzial, das darin steckt - insbesondere, wenn neue Partner ins Spiel kommen. Da wird das Kind schnell zum Spielball elterlichen Machtgerangels.

Ich wünsch euch viel Kraft und Glück, im Interesse eures Kindes auch künftig die Beziehungs- von der Elternebene zu trennen!

Grüße

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#3
 Von 
Paddystar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen dank für die schnelle reaktion!
Für wie lange müsste ich denn Unterhalt für die Mutter zahlen? Das ist doch zeitlich begrenzt, oder? (drei jahre?).
- Wo kann ich mir das ausrechnen? (TIP?Link?)
- Wir die Wohnung denn vom Arbeitsamt übernommen?

Mir wird grad ein wenig schlecht, wenn ich daran denke was da auch finanziell auf mich zukommt ;-/

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Da hilft ein Schnaps :) . Ausrechnen - ja klar, zumindest überschlägig. Wo hat dir d.romedar schon geschrieben.

In erster Linie bist zu zumindest in den ersten drei Lebensjahren des Kindes verpflichtet, Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt zu zahlen. Und zwar auf Grundlage deines Einkommens. Deckt dies den Bedarf von Mutter und Kind nicht, haben die beiden Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen.

Grüße

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#5
 Von 
Paddystar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mikkian,

da hast du absolut recht! und das ist mir, aber auch der mutter sehr sehr wichtig!
"im Interesse eures Kindes auch künftig die Beziehungs- von der Elternebene zu trennen!" genau auf den punkt gebracht worum es mir (uns) besonders geht!

danke für die antworten und ratschläge, die mir schonmal sehr weitergeholfen haben und mir mut geben.

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#6
 Von 
Paddystar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank nochmal für die Rückmeldungen.
Eine Frage habe ich noch. Mir ist noch ziemlich unklar, wie hoch der unterhalt der Mutter ausfallen wird.
- Was ist z.B. mit dem Thema "Selbstbehalt des Vaters"?
- Werden neben meinem Brutto, bzw. Netto-Einkommen auch meine Ausgaben beachtet?
- Ok, die hälfte des Kindergeldes welches meine EX-Freundin bezieht, wird also von der zu zahlenden Summe an meine Freundin abgezogen!?
- Muss das Jugendamt eingeschaltet werden, oder geht das auch ohne?
- habe keine lust jede woche von denen genervt zu werden, weil man "zu früh" mit denene kontakt aufgenommen hat.

Ich will mir nur vorher im klaren sein, was ich zu zahlen habe. würde mir das vorher eben gerne ausrechnen.

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

bei einem Brutto von 3200€ (inkl. Weihnachts-,Urlaubsgeld und Steuerrückerstattung?) käme ein Netto von ca.1800€ in die Berechnung.
Abzgl. berufsbedingten Aufwendungen und einer Höherstufung würde der KU 228€ betragen.

Dein Selbstbehalt gegenüber der Kindsmutter liegt bei 1000€, die dir verbleiben müssten.

quote:
Muss das Jugendamt eingeschaltet werden, oder geht das auch ohne?


Theoretisch ginge das ohne Jugendamt.
Nur... da die Kindsmutter wohl zusätzlich zu deinem Unterhalt öffentliche Gelder beantragen müsste, wird es ohne Ämter nicht funktionieren.
Die ARGE säße dann zusätzlich mit im Boot.

Grüßle







-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paddystar
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen dank nochmal für die tollen ratschläge!
Da ich eben abgesehen vom unterhalt etc. das problem habe, dass meine Ex-Freundin momentan nicht in der Lage ist sich um das Kind zu kümmern (da sehr labil, essstörungen und eben def. wegen ihrer vergangenheit psychologische hilfe benötigt) , sowie einen freundeskreis hat, den man keinem kind zumuten kann, suchen wir momentan nach einer sinnvollen lösung.
ich verstehe mich mit ihr noch gut, da ich denke dass das jetzt das wichtigste ist, bevor man eben aus verletztem stolz falsche entscheidungen trifft.
sie wird definitiv ausziehen, wohnt aber momentan noch bei mir.

nun stehen nach meiner meinung zwei optionen zur auswahl:

1. - der kleine kommt in eine tageseinrichtung (hord oder tagesmutter) wo er bis ca. 16/17 Uhr verpflegt und gut aufgehoben ist.
Danach hole ich oder sie den kleinen ab. (übernachten tut der kleine die woche bei mir und am we bei ihr.)

2. - der kleine kommt in eine tageseinrichtung (hord oder tagesmutter) wo er bis ca. 16/17 Uhr verpflegt und gut aufgehoben ist.
Danach hole ich oder sie den kleinen ab. (übernachten tut der kleine die woche bei ihr und am we bei mir. jedes we. nana soll sich dann für die wochenenden arbeit suchen! ).

ich habe bereits einen termin beim jugendamt gehabt (sie hat diesen morgen erstmal allein und dann nochmal wir beide zusammen).

- Ich würde gerne wissen was ihr davon haltet und
- was ihr glaubt dass das jugendamt nun unternimmt (mit dem wissen der bedenken die fakt sind)

lg patrick

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#10
 Von 
guest-12303.02.2009 21:27:02
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

HALLO PATRICK, TJA DEINE GESCHICHTE IST NICHT EINFACH.
MEINE ABER AUCH NICHT.
ICH BIN BIS ZUM OBERLANDESGERICHT GEGANGEN UND HAB 50 % GEWONNEN UND VERLOREN.
TATSACHE IST : "SIE MUSS AUF EINEN NACHEHELICHEN BETREUUNGSUNTERHALT ... VERZICHTEN..(WORTWÖRDLICH!!!)
TJA, UND ZAHLEN WIRST DU SO LANGE BIS SIE IN DIE KISTE SPRINGT.
IST LEIDER SO.
WIR HATTEN AUCH EIN GUTES VERHÄLTNISS, DOCH DANN GAB ES NEID UND DANN GINGS LOS.
-ALSO, SIE MUSS VERZICHTEN !!!
-AM BESTEN EINEN VERTRAG BEIM NOTAR MACHEN, DANN KANNST AUCH DU ANSPRÜCHE AUF UNTERHALT GELTEND MACHEN WENN SIE ARBEITET UND DU NICHT.
-GEMEINSAMES SORGERECHT
-UND ZU GUTER LETZT, ANFANGEN ZU HOFFEN DAS ALLES GUT AUS GEHT

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