Hallo Communitie!
Ich bräuchte mal wieder Hilfe!
Folgender Sachverhalt: KV ist derzeit seinem minderjährigen Kind voll unterhaltspflichtig und zahlt auch.
Seine (Adoptiv)Tochter, welche im Februar 2013 dann 24 Jahre alt wird, lebt seit Februar 2010 in einer eigenen Wohnung, da sie im März 2010 selbst Mutter wurde.
Sie hat nach der Hauptschule 2 jahre BWJ gemacht, im dritten Jahr BWJ wurde sie schwange und brach das BWJ ab.
Nun hat sie wohl eine Ausbildung angefangen und beantragte Bafög. KV bekam die Unterlagen, Firma und KV füllten alles aus und gaben es der Tochter zurück.
Nun meldete sich die Tochter beim KV und verlangt von diesem 33,00 € monatlich Unterhalt, da dies so im Bafög Bescheid stehen soll.
Muß KV nun dieses Geld an die Tochter zahlen?
Reicht so ein Bafög Bescheid als Unterhaltsverpflichtung?
Wie sieht es mit dem Vater des Enkels aus - ist dieser nicht auch unterhaltspflichtig?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Gruß Huya
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"Für die Dinge, die wir umsonst bekommen,zahlen wir manchmal den höchsten Preis."
Unterhalt für Kind mit Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
BAFÖG ist eine rein öffentlich-rechtliche Angelegenheit. Zur Bewilligung desselben wird ein fiktiver Anteil der Eltern einberechnet. Mit Familienrecht hat das gar nichts zu tun.
Hier geht es bei Volljährigen darum, ob ein Titel besteht, der über den 18. Geburtstag hinaus Gültigkeit entfaltet und ob materiell-rechtlich gesehen die Ausbildung bei dem Kind zügig nach dem Schulabschluss vonstatten ging. Davon kann hier nicht die Rede sein. Also, kein Anspruch der jungen Mutter gegen die Eltern. Es sei denn, es muss ein Titel aufgehoben werden. Das sollte dann schleunigst passieren.
Ob ein Anspruch der jungen Mutter gegen den Kindsvater besteht, das kann ich hier auf die Schnelle nicht abschätzen. Vorrangig ist er auf jeden Fall dran, wenn das Kind unter drei Jahren alt ist, und er leistungsfähig.
Das sollte aber nicht das Problem der Eltern sein.
wirdwerden
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Hallo wirdwerden!
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ein Unterhaltstitel gegen die älteste Tochter besteht/bestand nicht.
Die älteste Tochter brachte die KM mit in die Ehe. Der KV adoptierte dieses Kind. Danach kamen noch zwei leibliche Kinder wärend der Ehe.
Ein Sohn und die jüngste Tochter.
Nach der Trennung von KM und KV lebte die älteste Tochter bei der KM und die beiden späteren Kinder bei dem KV.
Darum kein Unterhaltstitel.
Hoffe, das so richtig geschrieben zu haben.
Thx, Huya
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