Unterhalt für Kind in Ausbildung

21. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
widoxxx
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 34x hilfreich)
Unterhalt für Kind in Ausbildung

Hallo Freunde!

Mein Sohn (bald 16) wird im Sep. eine Privat-Berufsfachschule (300€/Monat) in Berlin (weit weg von zu Haus) besuchen und dort zur Untermiete bei Verwandten wohnen. Bafög ist beantragt, wahrscheinlich gibt's den Höchstbetrag+Mietzuschuss (ca. 400) weil nur mein Mann arbeitet (2000 netto) und wir 3 weitere Kinder haben.

Da selbst der Höchstbetrag an Bafög gerade mal Schulgebühren und Miete abdeckt, müssen wir für seinen Lebensunterhalt aufkommen und im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir das auch gerne tun. Nun ist aber zwischen uns und den Berliner Verwandten eine Diskussion entbrannt, weil die darauf bestehen das Sohnemann ein Anrecht auf das Kindergeld hat. Wir aber würden die Unterhaltszahlungen gern flexibel nach Bedarf gestalten (also 100 wenn 100 nötig sind, 200 wenn 200 nötig sind).

Deshalb meine Fragen:
Müssen wir unserem Sohn einen fixen Monatsbetrag zukommen lassen?
Wenn ja, in welcher Höhe?

Ich hoffe dass ihr mir das beantworten könnt.
lg, widoxxx

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

mir ist bei dem Beitrag noch nciht ganz klar, ob man auf einer privaten Berufsschule ein Quasi-Gehalt von 300 € bekommt oder ob man diesen Betrag als Schulgeld berappen muss.

Das würde einiges ändern in der Bewertung/Berechnung.

MfG
Klaus

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#3
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

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#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

In der Regel ist in einer Privat-Berufsfachschule ein Schulgeld zu zahlen, das wäre hier auch der Fall. Die Frage stellt sich aber, muss die Ausbildung in einer Privatschule in Berlin sein? Und vorsichtig mit den Abschlüssen, ob die auch staatlich anerkannt sind! Da ist nämlich schon so mancher drauf reingefallen.



-----------------
"gruß azrael"

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#5
 Von 
widoxxx
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 34x hilfreich)

an Loddar's Schwester

640€? Bist du sicher? Bafög ist ja eine eltern-einkommen-abhängige Leistung und ich dachte den vollen Bafög-Betrag kriegen Schüler nur dann, wenn die Eltern keinen Unterhalt bei einer Null-Lohn-Ausbildung bezahlen können.
Sehr viel mehr als die 150€ Kindergeld können wir für Sohnemann kaum berappen, schließlich mussen wir und unsere anderen 3 Kinder auch noch von was leben.
Gibt es irgendwelche Gesetzestexte, in denen ich nachlesen kann, wieviel genau wir ihm geben MÜSSEN?

An Klaus

Der war gut *grins* private Schule und Gehalt!

An Level12 und azrael

eure Einwände sind sicherlich nicht unberechtigt. Man muss sich sehr umfassend informieren und die Finanzierbarkeit gründlich prüfen. Wir hatten uns schließlich dafür entschieden, weil unsere kinderlosen Angehörigen begeistert angeboten haben unseren Sohn kostenfrei bei sich aufzunehmen. Nun wollen sie plötzlich 110€ Wohn-/Essensgeld und ich ärgere mich darüber nicht so sehr, weil es gegen die ursprüngliche Abmachung ist, sondern weil ich den starken Verdacht habe, dass das Geld welches wir uns vom Mund absparen, dann Sohnemann als Taschengeld zur Verfügung gestellt wird. SEUFZ!

Ach ja, ich habe mich übrigens schon beim Bafög-Amt erkundigt. Es ist 100% gesichert das Sohnemann einen staatlich anerkannten Abschluss bekommt und bafög-berechtigt ist.

liebe Grüße und Dank an euch alle
widoxxx

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-634
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
widoxxx
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 34x hilfreich)

Da bin ich wieder!

in der Tat, Loddar's Schwester, nach DT kommt deine Berechnung hin.

Sicher kostet Sohnemann zu Hause kaum weniger, aber da nötigt uns keiner ihm einen fixen Betrag auszuzahlen und wenn er sich eine staatliche Schule ausgesucht hätte, wären eventuelle Ausbildungsvergütungen ihm geblieben.

Und klar ist das nett von den Angehörigen Taschengeld zu kriegen, würde ich auch toll finden. Aber dadurch wird uns die Möglichkeit genommen, selber Taschengeld zu verteilen. Ist irgendwie unangenehm als Geizkragen dazustehen.

an Level12

ob man bafög-berechtigt ist hängt hauptsächlich von der Art der Schule/Ausbildung ab, deren Abschluss wiederum staatlich anerkannt sein muss - ob die Berufsbezeichnung geschützt ist, das ist irrelevant.

Die Höhe des monatl. Bafög-Betrags ist bei Ledigen meistens vom Einkommen der Eltern abhängig.

Wie das mit einer aufbauenden Zweitausbildung ist, weiß ich nicht, da ich mich mit dem Thema noch nicht befassen musste

lg, widoxxx

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