Eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat heute kundgetan, dass das Sozialamt voll für den Unterhalt meiner Freundins Tochter aufkommen müsste.
Natürlich wäre ein kleines bisschen mehr Rechtssicherheit und somit selbstsichereres auftreten wünschenswert.
Deshalb nochmal die Bitte um eine kurze Stellungnahme zu diesem Thema.
Danke und ´nen schönen Abend noch
Unterhalt für Kind der Lebensgefährtin, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (2.)
23. Januar 2003
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Frage vom 23. Januar 2003 | 17:32
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Unterhalt für Kind der Lebensgefährtin, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft (2.)
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