Unterhalt für Kind der Lebensgefährtin, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft(3.)

24. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Unterhalt für Kind der Lebensgefährtin, in eheähnlicher Lebensgemeinschaft(3.)

3. Tag, 3 Versuch!
Wenn sich doch bitte jemand Kompetentes melden würde.
Vielleicht bedeutet "123recht" ja auch, dass man sich fürs 1. Posting 3mal melden muss, bevor man ernst genommen wird, oder ist die Fragestellung zu kompliziert und eine Antwort einfach nicht zu geben?
Dann bitte ich doch wenigstens um eine Absage, oder Weiterleitung.
Ich finde es sehr befremdlich, wenn sich in diesem Forum lieber darum gestritten wird, wer denn nun Therapeut ist und wer da hingehört und zu allem Überfluss auch noch ein brennendes Mäppchen vor sich hin fackelt, als wäre da was echt Tolles hinter.
MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Soweit ich das kenne besteht hier ein sogenannter Stiefkindfall. Du bist keinesfalls für die Tochter deíner Freundin unterhaltsverpflichtet. Soweit ich da informiert bin, solltest du aber auch schriftlich kundtun, dass du nicht bereit bist für das Kind finanziell aufzukommen. Dem Kind steht der Regelsatz für Lebensunterhalt zu. Unter Anderem wird für das Kind noch ein Miet und Heizkostenanteil gezahlt.Wird noch Unterhalt für das Kind gezahlt, sei es vom Jugendamt oder Kindesvater, wird dieser Betrag natürlich angerechnet. Wie das dann genau gerechnet wird kann man nur beim Amt erfahren.Aber wie schon gesagt, ganz genau kann ich Dir das auch nicht sagen. Cu Caro

Ps. Ich hatte auch schon vor Wochen eine Frage, da hat auch niemand geantwortet. Kommt schonmal vor

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
In der Tat hat sich gerade etwas in dieser Richtung aufgetan, aber ich melde mich nochmal wie´s wirklich ausgegangen ist.
Die Ämter schicken meine Freundin von Pontius nach Pilatus und alle wiegeln ab - freundlich, aber konsequent.
Der Kindesvater ist nicht in der Lage Unterhalt zu leisten und zu allem Überfluss ist er auch nicht wirklich der "Erzeuger".
Dieser ist unerreichbar, da von weit her.
Bevor hier mal wieder falsche Meinungen auftauchen:
Ich bin durchaus bereit das meine zur allgemeinen Zufriedenheit beizutragen, aber ich sehe einfach nicht ein, dass ich für meine Freundin, ihrTochter und den mickrigen Rest der Welt arbeiten gehe und dazu noch brav sämtliche Steuern, Kranken- und Sozialversicherungen abdrücke und letztendlich ´ne lange Nase gezeigt bekomme.
Von mir auch mal ein pauschaler Tip an alle Frauen, die Kinder haben wollen und glauben alles, was damit zusammenhängt allein bewältigen zu können und auch weiterhin zu wollen.
Denkt mal ein bisschen weiter, denn mit dem Sozialstaat geht es hier dramatisch zu Ende und verlieben tun sich auch die hartgesottendsten einmal wieder - hach, watt schöööön!
Bis denne

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#3
 Von 
mr.benji
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich informiert bin mußt du eine gewisse Zeit ich glaube mind. 2 Jahre mit deiner Freundin im eheähnlichen Verhältniss leben, ehe dies überhaupt als ein soches betrachtet wird. Es wird auch dann nur bei Arbeitslosigkeit ( Arbeitslosenhilfe) angerechnet. Für ihre Tochter bist du erst nach einer Adoption oder ähnlichem verantwortlich, solange der Vater nicht zahlt zahlt die Unterhaltsvorschußkasse des Jugendamtes, die dann selber versucht das Geld vom leiblichen Vater wiederzubekommen
Gruß und viel Glück
Katrin

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Danke auch an Dich, Katrin!
Im allgemeinen habe ich für mich in den vergangenen Tagen festgestellt, dass mein Rechtsempfinden dem angewandten Recht doch näher kommt als angenommen-und befürchtet.
Umso unverständlicher finde ich dann die Umgangsweisen der Sacharbeiter, der entsprechenden Behörden.
Natürlich sind die Kassen leer, aber die Gründe dafür sind in den vorausgegangenen Verteilungsschlüsseln zu finden.
Bis demnächst

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