Unterhalt für Exfreundin

17. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
@Esel@
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Unterhalt für Exfreundin

Hallo,

ich habe schon das halbe Internet durchstöbert, werde aber nicht richtig schlau. Bzw. verwirren mich die wiedersprüchlichen Angaben, viell. weil es auch jahrealte Beiträge sind.

So, nun zu meiner Frage:

Ich lebe in einer eheähnlichen Partnerschaft. Angenommen wir trennen uns nun. Meine Freundin hat einen 17jährigen Sohn und wir haben einen gemainsamen 7jährigen Sohn. Der geht zur Grundschule.

Das ich für mein leibliches Kind Unterhalt zahlen würde ist klar. Für den 17jährigen nicht, auch klar.

Aber wie siehts mit der Mutter aus, müsste ich für sie Unterhalt zahlen? Sie übt zur Zeit einen Minijob aus. Sie hat keinen Beruf erlernt und wird wohl auch nicht so schnell einen "richtigen" Job finden.

Ich verdiene ca. 1600€ Netto

Ich hoffe die Angaben reichen für eine Antwort. Sonst fragen.

Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Esel,

eine 100%ig richtige Antwort kann man da nicht geben, denke ich.

Seit der Unterhaltsrechtsreform om 01.01.2008 steht dem Betreuungselternteil, der Betreuungsunterhalt, bedinungslos nur so lange zu, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Euer Kind ist 7 Jahre alt und bedarf daher keiner übermäßigen Betreuung mehr. Da sollte es der Mutter möglich sein, dass sie mehr als nur einen Mini-Job ausübt.

Bereinigt man Dein Netto-Ek von 1.600€ so fällst Du vermutlich in die Ek-Stufe 1 der DDT. Damit würdest Du einen Kindesunterhalt in Höhe von 363€ abzüglich hälftigem Kindergeld, Zahlbetrag dann 272€ schulden.

Es würden dann noch etwa 220€ für den Betreuungsunterhalt verbleiben, wenn man Deinen SB von 1.000€ berücksichtigt.

Ih würde dazu tendieren, dass kein BU geschuldet wird.

LG nero

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#2
 Von 
@Esel@
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

Oh, das ging ja flott.
Danke.

Wenn ich das richtig verstanden habe, steht der Freundin ja nur unter bestimmten Umständen Unterhalt zu. Z.B. wenn das Kind aufgrund von Krankheit besonders betreut werden müsste.

Das ist hier aber nicht gegeben. Ein ganz normales Kind ohne Besonderheiten.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Jau, ich habe gerade meine Beratungsstunde :grins:

Wie schon geschrieben, ich würde keinen Anspruch erkennen aus dem Geschriebenen. Wie aber ein Tatrichter am Familiengericht entscheidet, wenn es hart auf hart kommt, kann man nicht sagen.

Wenn das Kind eine OGS besuchen würde, so wäre es von 7:30 bis 16:00 betreut. Da kann man (Frau) super bis zu 7 Stunden am Tag arbeiten gehen.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
@Esel@
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

Kann man hier die Beiträge irgendwie bewerten?

Er geht zwar nicht in eine OGS, aber dafür in eine Betreuung bis 14:15 Uhr. Da werden erst Hausaufgaben gemacht und dann gespielt. Kostet 45€ im Monat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Beiträge bewerten? Klar!

Bei dem zubewertenden User, unten im Beitrag auf die Sternchen klicken.

1 Sternchen = arm
5 Sternchen = exzellent

Davor steht: Diesen User bewerten!

LG nero

PS: die Kosten für die Betreuung gingen dann aber auch anteilig zu Deinen Lasten.

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#6
 Von 
@Esel@
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

Oh man, ganz schön blind. Wird gemacht!

Ich würde sogar die Betreuung komplett Bezahlen, denn er geht da sehr gerne hin. Bevor er dort abgemeldet werden würde übernehme ich die Kosten selbstverständlich.

Vilen Dank für die schnellen und sachkundigen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Gerne, und noch einen schönen, warmen Abend.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich würde sogar die Betreuung komplett Bezahlen, denn er geht da sehr gerne hin. Bevor er dort abgemeldet werden würde übernehme ich die Kosten selbstverständlich.


Endlich mal jemand (unisex) der nicht das Geld im Vordergrund sieht, sondern das Wohl des Kindes.

Freut mich sowas zu lesen.

Im übrigen sehe ich auch keinen Bedarf für BU genau wie Nero.;)

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"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
@Esel@
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

quote:
Endlich mal jemand (unisex) der nicht das Geld im Vordergrund sieht, sondern das Wohl des Kindes.

Freut mich sowas zu lesen.


Also, mein Sohn ist mir das wichtigste! Kinder müssen unter einer Trennung ja sowieso am meisten leiden, da sollte man doch alles tun damit es möglichst erträglich abläuft.

Ich schaue schon auf das Geld, aber an ein paar Euros darf sowas nicht scheitern. Ich will ja rechtzeitig eine gewisse Planungssicherheit haben um zu sehen was für den Kurzen machbar ist. Daher ja auch meine Eingangsfrage! Den Fußballverein und die nötigen Klamotten bezahle ich auch weiter. Da spare ich lieber bei mir.

Es wäre doch schlimm wenn er den ersten großen Umbruch in seinem Leben auch noch damit bezahlen muss das einiges was für ihn gewohnt und normal ist plötzlich aus finanziellen Gründen nicht mehr drin ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

sehe ich genauso, aber leider nicht jeder.

-----------------
"Liebe Grüße"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ch würde sogar die Betreuung komplett Bezahlen. Den Fußballverein und die nötigen Klamotten bezahle ich auch weiter.

Es wäre doch schlimm wenn er den ersten großen Umbruch in seinem Leben auch noch damit bezahlen muss das einiges was für ihn gewohnt und normal ist plötzlich aus finanziellen Gründen nicht mehr drin ist. <hr size=1 noshade>


Dann solltest du den Verein und die Schulbetreuung direkt überweisen. So wie ich deine Beiträge einschätze, wird deine Freundin mit den Kindern wohl demnächst von ALG II leben. Und die Arge rechnet alles als Einkommen an.
Da bleibt nur der Versuch, deinem Sohn über § 11 Abs. 3 SGB II (zweckbestimmte Einnahmen) ein paar Extras zu gönnen. Angeben sollte deine Freundin das bei der Arge aber schon, um ganz sicher zu gehen.

Musst du keinen Betreuungsunterhalt leisten, bist somit nur einer Person gegenüber Unterhaltspflichtig, wirst du in der Düsseldorfer Tabelle eine Einkommensstufe hochgestuft.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

quote:
Musst du keinen Betreuungsunterhalt leisten, bist somit nur einer Person gegenüber Unterhaltspflichtig, wirst du in der Düsseldorfer Tabelle eine Einkommensstufe hochgestuft.



Eine Stufung ist kein Muss, sondern ein Kann.

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"Liebe Grüße"

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