Hallo,
ich benötige ganz dringend Hilfe:
Folgendes Problem:
Ich bin mit einem Paar befreundet, die jetzt 8 Jahre zusammen waren. Sie haben auch ein gemeinsames Kind, jetzt 4,5 Jahre alt. Sie sind nicht verheiratet.
Jetzt haben sich die beiden getrennt. Er geht für ca. 4 Jahre nach Amerika (über dt. Arbeitgeber) und verdient dort über 3000 € netto.
Wieviel muß er für das Kind zahlen?
Muß er für seine Ex-Freundin (sie arbeitet halbtags, ca. 600 € netto) auch bezahlen? Immerhin waren sie über 8 Jahre zusammen.
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.
Vielen Dank schon mal.
Unterhalt für ExFreundin und Kind?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Für die Ex-Freundin muss kein Unterhalt gezahlt werden, der Betreuungsunterhalt für das Kind richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Eine Durchsetzung der Forderungen kann im Ausland jedoch schwierig werden.
Aus deiner Frage schließe ich, dass die Freundin um ihr Unterhalt bangt und ihren Ex-Partner um Unterhalt verklagen möchte. Kann sie, bekommt aber nichts!
Dank sei, dass ledige Frauen höchsten drei Jahre nach Geburt des Kindes Unterhalt vom KV verlangen können. Anschließend, nach drei Jahre, kann die BU-Zahlung vom KV eingestellt werden.
Nur Ehefrauen können gem. BGB ihren Ex-Mann zur lebenslänglichen (finanziellen) Knechtschaft heranziehen.
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Unterhalt
für den Partner Grundsätzlich sind Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung einander nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch für die nichteheliche Mutter. Sie kann von dem Vater des Kindes für eine gewisse Zeit Unterhalt verlangen (wie oben erwähnt).
http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gemeinschaft/index.html
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@dorli78
das kommt auf das Alter vom Kind an.
Und RA schreiben viel. Ob die Mutter damit durchkommt ist eine andere Sache. Im Zweifelfall lässt man solche Anprüche gerichtlich klären.
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Der Threadstart ist fast 9 Jahre her
Ich glaube kaum, dass das die TS noch interressiert
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