Unterhalt für ExFreundin und Kind?

3. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Claus77
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt für ExFreundin und Kind?

Hallo,

ich benötige ganz dringend Hilfe:

Folgendes Problem:

Ich bin mit einem Paar befreundet, die jetzt 8 Jahre zusammen waren. Sie haben auch ein gemeinsames Kind, jetzt 4,5 Jahre alt. Sie sind nicht verheiratet.

Jetzt haben sich die beiden getrennt. Er geht für ca. 4 Jahre nach Amerika (über dt. Arbeitgeber) und verdient dort über 3000 € netto.

Wieviel muß er für das Kind zahlen?
Muß er für seine Ex-Freundin (sie arbeitet halbtags, ca. 600 € netto) auch bezahlen? Immerhin waren sie über 8 Jahre zusammen.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann.

Vielen Dank schon mal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Relaxer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 124x hilfreich)

Für die Ex-Freundin muss kein Unterhalt gezahlt werden, der Betreuungsunterhalt für das Kind richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Eine Durchsetzung der Forderungen kann im Ausland jedoch schwierig werden.

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#2
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Aus deiner Frage schließe ich, dass die Freundin um ihr Unterhalt bangt und ihren Ex-Partner um Unterhalt verklagen möchte. Kann sie, bekommt aber nichts!
Dank sei, dass ledige Frauen höchsten drei Jahre nach Geburt des Kindes Unterhalt vom KV verlangen können. Anschließend, nach drei Jahre, kann die BU-Zahlung vom KV eingestellt werden.
Nur Ehefrauen können gem. BGB ihren Ex-Mann zur lebenslänglichen (finanziellen) Knechtschaft heranziehen.

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Unterhalt

für den Partner Grundsätzlich sind Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach der Trennung einander nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Eine wichtige Ausnahme gibt es jedoch für die nichteheliche Mutter. Sie kann von dem Vater des Kindes für eine gewisse Zeit Unterhalt verlangen (wie oben erwähnt).

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gemeinschaft/index.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

@dorli78

das kommt auf das Alter vom Kind an.

Und RA schreiben viel. Ob die Mutter damit durchkommt ist eine andere Sache. Im Zweifelfall lässt man solche Anprüche gerichtlich klären.

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Der Threadstart ist fast 9 Jahre her

Ich glaube kaum, dass das die TS noch interressiert

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0x Hilfreiche Antwort

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