Unterhalt für Ex freundin

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marcusmusik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Ex freundin

Hallo ich hab eine Frage,

ich habe mit meiner Ex Freundin ein Kind 2 1/2 Jahre und leben noch zusammen. Der Unterhalt für mein Kind ist klar aber was kann sie noch von mir verlangen oder was steht ihr zu? Also ich verdiene ca. 2000 € netto im Monat und sie ca. 1200 € sie hat aber schon andeuten lassen das sie bei einer Trennung nur noch Teilzeit arbeiten gehen möchte. Vielleicht kann mir jemand helfen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
qika29
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

nachdem ihr nicht verheiratet seit, denke ich musst du keinen Unterhalt an deine Exfreundin zahlen. Sie verdient dann zwar weniger, bekommt aber Unterhalt fürs Kind von Dir und Kindergeld plus evtl. Wohngeld etc.
Ich denke da kannst du beruhigt sein.

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"„Man muss sich um das Neue keine Sorgen machen. Das kommt ganz von selbst.""

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#2
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Guten Morgen Marcusmusik,

lt. den Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle (DT) kann der Mindesbedarf der KM nachgelesen werden und zwar unter:

D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

II. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB ):
Mindest - Betrag 770 Euro.

Zu beachten ist des Weiteren der Selbstbehalt des KV.

Unter § § 1615l BGB wird die Mindestbetreuungsunterhaltsdauer mit 3 Jahren angegeben.

Dein Kind ist bereits schon 2,5 Jahre alt.

Gruß Pit Hegau

-- Editiert am 04.05.2011 09:10

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marcusmusik,

Deiner Freundin steht grundsätzlich Betreuungsunterhalt
zu, mindestens bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Da sie aber schon wieder arbeitet,und das Kind anders-
seitig betreut wird,kann sie sich nach diesen 3 Jahren
nicht ein schönes Leben machen und die Arbeitszeit redu-
zieren (auf deine Kosten).

Ich denke auch mit längerem Betreuungsunterhalt ist nichts.

lg
edy



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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi,

wenn sich die Betreuung des Kindes auch nach eurer räumlichen Trennung in der bisherigen Form weiter führen lässt, sehe ich auch keinen Raum für Betreuungsunterhalt.

Es könnte allerdings sein, dass die Mutter darüber nachdenkt, einen trennungsbedingt erhöhten Betreuungsaufwand geltend zu machen und daraus die notwendige Reduzierung der Arbeitszeit und damit auch ihres Einkommens abzuleiten. Du kennst sie und wirst beurteilen können, ob sie so einen "Schachzug" plant, um von dir neben dem Ku Unterhalt für sich geltend zu machen. Gelingt ihr dies, kann auch eine Zahlung über das 3. Lj. des Kindes hinaus im Raum stehen.

Du solltest dir Gedanken machen, inwieweit auch du dich in die Betreuung des Kindes einbringen kannst.

Über deinen Umgang mit dem Kind habt ihr euch schon geeinigt??

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"Viele Grüße mikkian"

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#5
 Von 
Marcusmusik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo danke erstmal für die Antworten, (bin ein bisschen erleichtert)

und nun frag ich mich falls sie im schlimmsten Fall doch Betreuungsunterhalt bekommt wie dieser errechnet wird vielleicht kann mir das jemand sagen.

Und ich hab auch nicht vor nur für das Kind zuzahlen sondern ich werde innerhalb der Ortschaft wohnen und so oft es geht den kleinen zu mir holen.

MfG marcus


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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.02.2015 10:42:43
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Marcus,

monatliches Einkommen
- Selbstbehalt
- Kindesunterhalt
- Betreuungsunterhalt (770 Euro)

Also vor 11 Jahren habe ich in etwa das gleiche Einkomnen (2000 Euro) gehabt.
Wegen Bereuungsunterhaltsfragen musste ich der KM damals für 3 Jahre ca 770 Euro sogenannte Betreuungsunterhalt zahlen.
Hinzu kam der Kindesunterhalt.....Ich habe 2 Kinder (17j + 11 Jahre)

-- Editiert am 04.05.2011 21:08

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