Unterhalt für Ex-Zahlen mit neuem Partner

17. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
pontos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Ex-Zahlen mit neuem Partner

Hier kurz die Sachlage, ich lebe seit fünf Monaten von meiner Frau und unserem 4 jährigen Sohn getrennt, Sie hat mich wg. eines Anderen vor die Tür gesetzt. Das neue Paar lebt nun seit ca. 4 Monaten zusammen. Jetzt erhielt ich ein Schreiben Ihres RA der mich darin aufforderte für meinen Sohn und meine Frau Unterhalt zu bezahlen. Mir ist klar das ich für den Kleinen zahle aber warum soll ich für Sie bezahlen, sie hat einen Nebenjob und verdient rund 580 € und der neue Mann in ihrem Leben kann ja auch für Sie aufkommen (hat mehrerer Wohungen und verdient nicht schlecht).
Muss ich Unterhalt für Sie bezahlen?
Wenn ja, wie lange?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ja, leider muss Unterhalt gezahlt werden.
nach deutscher Rechtsprechung gilt eine neue Beziehung frühestens nach 2-3 Jahren als gefestigt, und erst dann kann es als für den Unterhaltszahler unzumutbar angesehen werden, noch Unterhalt an die Ex zu zahlen.

Ich weiß: eigentlich ist es sofort unzumutbar; schließlich ist spätestens durch das Zusammenziehen eine gefestigte Partnerschaft erkennbar; der Unterhaltszahler finanziert eine neue Partnerschaft!
Aber leider sehen die deutschen Gerichte das komplett anders!

Aber ein Tip:
am besten vom ersten Monat an irgendwie festhalten oder dokumentieren, dass die beiden zusammenleben; sonst wird das nämlich in 2 Jahren auch noch gern geleugnet....

Viel Glück!
Nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Aber auf jeden Fall sollte man die Unterhaltsforderung hinterfragen und genau nachrechnen, möglichst bei einem eigenen Anwalt.
Es können nämlich immer noch einige Euro für die Haushaltsführungstätigkeit der Ex für den Neuen gegengerechnet werden und möglicherweise auch Ersparnisse aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung.

Nochmals viel Glück!
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen