Unterhalt für Bruder?

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kastenfrosch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Bruder?

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich Unterhalt für meinen Bruder bezahlen muß?
Es ist nämlich so:
Mein 44-jähriger Bruder hat eine geistige Schwäche und ist Alkoholiker. Er arbeitet seit Jahren schon nicht mehr und ist somit auch nicht krankenversichert. Er lebt von der Rente unserer Mutter (700 EUR) in deren Haushalt zusammen mit einem ehemals obdachlosen Mitbewohner, der ebenfalls kein Einkommen hat. Kurz gesagt: Wenn meine Mutter mal wegfällt, haben mein Bruder und sein Mitbewohner keinen Cent!
Nun ist es so, dass das Einfamilienhaus in denen die drei wohnen eine Erbengemeinschaft von mir und meinen zwei Brüdern ist. Wir haben beim Sozialamt angefragt, ob die beiden Männer nicht Sozialhilfe bekommen können (allein schon um jedenfalls krankenversichert zu sein) Dies wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

1. Wenn mein Bruder Sozialhilfe bezieht, wird dies im Grundbuch eingetragen.
2. Der Mitbewohner kann in Kürze seine Rente beantragen (was nicht viel sein wird) und muß davon die bis dahin geleistete Sozialhilfe wieder zurückzahlen.
3. Da wir die beiden unentgeltlich in unserem gemeinsamen Haus wohnen lassen, leisten wir andauernde Hilfe zum Lebensunterhalt und wären damit ohnehin zum Unterhalt verpflichtet.

Ist das wirklich so???

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Kastenfrosch,

soweit ich weiß, stimmen diese Informationen nicht so ganz:

1. Eine Eintragung von Sozialhilfebezug im Grundbuch gibt es nicht! Es wäre höchstens vorstellbar, dass - da Sozialhilfe nachrangig gewährt wird - Dein Bruder seinen Anteil am Haus verkaufen muss und diesen Erlös für seinen Lebensunterhalt zu verwenden hat.

2. Eine Unterhaltsverpflichtung besteht grundsätzlich nur zwischen (Ex-)Ehegatten und Verwandten in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Enkel, etc., NICHT zwischen Geschwistern. Allerdings kann evtl. ein "Gewohnheitsrecht" aus dem bisherigen mietfreien Wohnen abgeleitet werden.

Ein weiteres: Vielleicht sollte Dein Bruder sogar einen Antrag auf rechtliche Betreuung (in Bezug auf Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten) stellen. Anlass dazu könnte der Alkoholismus sowie die "Geistesschwäche" geben. Wird ein Betreuer für ihn bestellt, so wird dieser auch alle Möglichkeiten ausschöpfen, den Lebensunterhalt zu sichern, bspw. Sozialhilfeantrag stellen.

Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kastenfrosch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Julia,
vielen herzlichen Dank für den Beitrag.
Ich habe vor mehreren Jahren schon mal versucht eine Betreuung für meinen Bruder zu erwirken, leider ohne Erfolg. Wenn er es selber nicht will, kann man da eben nichts machen. Außerdem war der Amtsarzt der Meinung, daß er keinen schwachsinnigen Eindruck machen würde, dabei hat er ihn nur höchstens 3 Minuten gesehen. Mein Bruder hat ihn lauthals aus dem Haus geschmissen.

Schönen Gruß
Kastenfrosch

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen