Unterhalt für 18-jährigen

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
templeton61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhalt für 18-jährigen

Hallo,
für meinen bei mir lebenden 18-jährigen Sohn habe ich rechtskräftige Unterhaltstitel des Jugendamtes. Diese laufen nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr aus.

Mein Sohn ist letztes Jahr im Juli 18 geworden. Da er weiter zur Schule geht (Abi) habe ich entsprechende Schulbescheinigung dem Kindesvater übersenden lassen.

Dennoch hat mein Ex-Mann die titulierten Beträge ab dem Folgemonat (August 07) eingestellt.

Ich habe seitdem meinen Anwalts mehrmals (eigentlich jeden Monat) aufgefordert aus dem vorhandenen Titel zu pfänden. Dieser hat aber 6 Monate nichts unternommen.

Im Dezember 07 habe ich mich dann an einen anderen Anwalt gewandt, da der bisherige Anwalt nicht tätig geworden ist. Diesem neuen Anwalt habe ich dann das Mandat übertragen. Nun fordert dieser meinen vorherigen Anwalt permanent auf, die Originaltitel für meine beiden Söhne auszuhändigen. Der jedoch äußert sich nicht und behauptet nun (nach fast 2 Monaten), er habe bereits im Dezember aus dem Titel eine Vollstreckung beantragt. Einen Nachweis hierüber habe ich bis heute nicht erhalten.

Derzeit kann mein neuer Anwalt nicht tätig werden, da er 1.) nicht über die Titel verfügt und 2.) kein AZ über die angebliche Pfändung hat.

Was kann ich jetzt tun?

Ich selbst bin arbeitslos und habe nur Hartz IV. Die ARGE weigert sich den fehlenden Unterhalt meines Sohnes zu übernehmen, da sie der Meinung sind, dass ich ja Titel habe und jederzeit pfänden lassen kann. So wird mir der nicht vorhandene Unterhalt voll auf meine Bezüge angerechnet.

Ich bin echt verzweifelt. Durch die fehlenden Unterhaltszahlungen und der falschen Berechnung der Hartz IV Bezüge konnte ich bereits seit 4 Monaten keine Miete zahlen. Mir droht jetzt auch noch die Kündigung der Wohnung.

Wer kann mir helfen?
Nützt eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung mir evtl. weiter?

Bin für eure Hilfe sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Mit dem 18. Lebensjahr wird auch die Mutter Unterhaltspflichtig. So völlig falsch war das, was der Vater machte, nicht.

Der Unterhalt müsste neu berechnet werden.

-Was kann ich jetzt tun?--

Gar nichts. Der Sohn ist Volljährig, es ist s e i n e Angelegenheit.

--Nützt eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung mir evtl. weiter? --

Nein, da eine Verletzung der Unterhaltspflicht nicht vorliegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige zahlen könnte, es aber nicht tut.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
templeton61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist richtig, dass ich ab dem 18. ebenfalls unterhaltspflichtig bin. Entsprechende Unterlagen zur Berechnung habe ich bereits eingereicht.

Allerdings sind die Titel GÜLTIG, eine Anänderungsklage wurde nicht eingereicht. Und selbstverständlich wurde die Einforderung des Unterhalts auf meinen Sohn übertragen.

Natürlich liegt eine Verletzung der Unterhaltspflich vor.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)


---Natürlich liegt eine Verletzung der Unterhaltspflich vor.---


Nein.


§ 170 StGB : Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Kindesvater hat sich nicht entzogen. Vermutlich ist er auch an einen hervorragenden Anwalt geraten.:(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
templeton61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Er entzieht sich seiner Unterhaltspflicht. Es liegen Titel vor und er hat nachgewiesen ein Einkommen von 4.500 Euro monatlich. Sein Sohn ist aber Schüler, also ohne Einkommen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Wenn ein Titel vorliegt,er Einkommen hat, entzieht er sich nicht seiner Unterhaltspflicht.


Was passiert, wenn der Unterhalt gepfändet wird und sich später herausstellt, dass zuviel gepfändet wurde? Wird der zuviel gepfändete Betrag wieder zurückgezahlt?

1x Hilfreiche Antwort

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