Unterhalt für volljährige Kinder - Praktikum

22. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für volljährige Kinder - Praktikum

Hallo zusammen,

Ich beginn am besten wie folgt:

Zitat:

"Auch das volljährige Kind hat gegen seine Eltern einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Das ergibt sich aus § 1610 Abs. 1 BGB . Allerdings besteht der Unterhaltsanspruch nur, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, etwa weil es noch zur Schule geht, eine Ausbildung erhält oder studiert.

Ist demnach der Unterhaltsbedarf gegeben, schulden beide Eltern mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes Barunterhalt, entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen. Auch der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Unterhalt also nicht mehr - wie zuvor beim minderjährigen Kind - durch Betreuungsleistungen, sondern ab sofort durch Geldleistungen."

Gilt dies auch wenn man ein Praktikum macht.

Das Problem ist folgendes: Ich möchte gerne Tiermedizien studiern. Da ich jedoch einen zu schlechten NC habe muss ich meine Wartezeit überbrücken. Eine Ausbildung zum Tierarzthelfer habe ich leider nicht gefunden. Daher möchte ich nun ein Praktikum in diesem Bereich machen und habe auch schon einen Stelle gefunden. Diesen könnte ich jedoch nicht wahr nehmen wenn meine Eltern nicht mehr verpflichtet sind mir unterhalt zu zahlen.

Hoffe auf Antwort,Danke !

-- Editiert von Max26 am 22.06.2008 22:33:02

-- Editiert von Max26 am 22.06.2008 22:36:31

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Max26 hallo,
wohnst zu Hause? Was bekommst du monatlich im Praktikum?

Mir gefällt der Satz:

***Allerdings besteht der Unterhaltsanspruch nur, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten***

Das liegt daran, dass wir Unterzahler sind froh sind, wenn das endlich mal ein Ende hat.
Wir erwarten das jeder selbst auf die Beine kommt, und alles dran setzt, dass auch langfristig zu schaffen, wie wir eben auch langfristig Unterhalt gezahlt haben.

Was natürlich auf beiden Seiten möglich sein sollte, ist das Gespräch. Wenn Eltern leistungsfähig sind und Kinder zügig ihren Weg durchstarten, gibt es sicher eine Möglichkeit.
Sprich mit Ihnen und dann weißt du in etwa wo du stehst.

Du bist jetzt aber nicht 26 Jahre oder?



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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#2
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Vater hat nur eine Chance ab 18 oder Ende Privilegierung des Kindes aus der Unterhaltszahlerei heraus zu kommen, wenn er die Arbeit aufgibt und paar Jahre ohne Einkommen auskommt.
Mal einen längeren Urlaub in die Lebensbiographie einbauen.
Kann nicht schaden, denn arbeiten muß Papa im ganzen Leben mehr als genug.

Wer das nicht einplant, dem geht es wie einigen meiner Bekannten.
Sie haben das Vergnügen volle Kanne bis das Kind 27 ist durchfinanzieren zu dürfen.

Die Mütter sind zu faul arbeiten zu gehen, lassen sich vom Freund aushalten, Bafög gibts keins, somit bleibt alles auch ohne Titel unbefristet an Vaters Beinen hängen.

-- Editiert von mesalla am 23.06.2008 08:37:33

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Max,

wie lange soll die Wartezeit denn dauern?
Und wie alt bist du?

Grüßle

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#4
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo !
Du unterliegst genauso wie deine Eltern einer gesteigerter Erwerbspflicht ab 18 um deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren zu können.

Deine Eltern sind nicht verpflichtet ein Praktium zu finanzieren in dem du kein Einkommen erzielst.

Deine Eltern sind nicht verpflichtet einem Arbeitgeber eine kostenlose Arbeitskraft zu finanzieren.

Gruss
leinad

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#5
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>
Das volljährige Kind hat nur einen Rechtsanspruch auf Unterhalt, sofern es eine Ausbildung oder ein Studium macht sowie für Überbrückungszeiten von allerhöchstens vier Monaten. Es muss in der Wartezeit bis zur Aufnahme in eine weiterführende Schule seinen notwendigen Lebensbedarf durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit selbst decken. Unbezahlte Praktikas sind nur statthaft, sofern sie für die gewählte Berufsausbildung vorgeschrieben sind (OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, S. 165 ) Das volljährige Kind trifft eine Erwerbsobliegenheit, d.h. es muss nachweisen können, dass es sich um eine Anstellung bemüht hat. Die Anforderungen an die Nachweisführung ist wie bei den unterhaltsverpflichteten Eltern zu bemessen (siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2005 - 5 UF 85/05 ).
<hr size=1 noshade>


Gruss
leinad

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#6
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke für die vielen und schnellen Antworten.

Ich bin 19 Jahre alt und würde im Falle des Praktikums nicht mehr zuhause wohnen(was jedoch wahrscheilich auch der Fall wäre wenn ich die Stelle nicht wahrnehmen könnte). Ich bekomme kein Geld bei meinem Praktikum, aber bekomme ein Zimmer, Küche und Bad zur Verfügung gestellt.
Das Praktikum sollte im idealen Fall 1 Jahr dauern, da es ausbildungstechnisch in diesem Jahr unmöglich ist eine Ausbildungstelle zu finden. Dies war vorher auch nicht notwendig, da mir mein Vater erst vor 3 WOchen sagte, daß er währedn meines Praktikus keinen Unterhalt mehr zahle.

Ich glaube nicht mehr an eine Einigung mit meinem Vater.
Er hat mir auch schon angekündigt, falls ich in irgendeinem Falle vor Gericht gehen sollte oder ein Anwalt einschalte würde er aufhören zu arbeiten und ich würde gar nichts mehr bekommen, weder jetzt noch in einer ausbildung, noch in einem Studium.

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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Max,

gut, dann bist du alterstechnisch noch voll in der Zeit...

quote:
Ich bekomme kein Geld bei meinem Praktikum, aber bekomme ein Zimmer, Küche und Bad zur Verfügung gestellt.


Inklusive Kost?

Ich würde aber meinen, wenn das Praktikum nicht zwingend für dein späteres Studium nötig ist, könntest du deinen Lebensunterhalt mit *normaler* Arbeit selbst verdienen.

quote:
Er hat mir auch schon angekündigt, falls ich in irgendeinem Falle vor Gericht gehen sollte oder ein Anwalt einschalte würde er aufhören zu arbeiten und ich würde gar nichts mehr bekommen, weder jetzt noch in einer ausbildung, noch in einem Studium.


Womit er Recht haben dürfte.
Du bist nicht mehr privilegiert und somit kann er das handhaben wir er will.

Was ist eigentlich mit deiner Mutter?
Wohnst du bei ihr und ist sie in dem Fall mit deinem Auszug einverstanden?

Grüßle

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#8
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar,

Also Kost bekomme ich auch, wobei ich mich auch zu einem gewissen Teil selbst versorgen müsste (aber geringfügig).

Das Prakitkum wäre sehr schön geeignet schon einmal einige EInblick zu erlangen und etwas für mein späteres Studium zu lernen.

Zu meiner Mutter habe ich keinen Kontakt mehr.

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#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Max26 hi,
um Unterhalt zu fordern braucht man keinen Kontakt zu haben.
Das wäre schön, dann müssten Väter die keinen Kontakt zum Kind haben auch nix mehr zahlen.


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#10
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anny,

Meine Mutter hat ein neuen Mann der Geld nachhaus bringt. SIe geht schon lange nicht mehr arbeiten und zahlt schon seit jahren keinen Unterhalt.

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#11
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Max26 hallo,
das kann man aber mal abklären lassen, warum gehst nicht mal zum Anwalt und lässt dich beraten?
Dann bist du auf der sicheren Seiten.


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#12
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Waren wir damals auch, der Anwalt meinte das die Chancen eher zu gunsten meiner Mutter stehen. Eine Verhandlung hätte sich sehr wahrscheinlich nicht gelohnt.
So hab ich das zumindest damals mitbekommen.

Aber das wäre ja auch ein anderer Fall. Wenn mein Vater nicht zahlen muss, wird es meine Mutter erst recht nicht :) so seh ich das.

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Max,

du wohnst also bei deinem Vater?
Und er ist mit deinem Auszug nicht einverstanden?

quote:
Also Kost bekomme ich auch, wobei ich mich auch zu einem gewissen Teil selbst versorgen müsste (aber geringfügig).


Du erhältst Wohnraum und Kost...eigentlich alles, was du brauchst.
In welcher Weise wird die Kost denn entrichtet?
Natural oder doch in Form von Geld?
Wieviel?

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist sehr einverstanden damit ( würde es ein Unterschied machen wenn nicht)

Ich bekomme Kost, wie du so schön sagtest in natureller Form.

Aber es fallen ja uch kosten für Kleindung Arzt, etc. an.

Wie wäre es wenn ich statt Kost und Wohnung geld bekämme was wäre dann der fall?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Max,

solltest du unterhaltsberechtigt sein, darüber man sich streiten könnte, läge dein Bedarf bei 640€.
Davon abzuziehen wäre dein Einkommen + das an dich weiterzuleitende Kindergeld.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Max26
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal vielen Dank für die Hilfe!!

Eine Frage hab ich jedoch noch.
Undzwar angenommen ich bekäme statt Wohn und Kost ein bestimmten Betrag von dem ich die kleine "wohnung" und Essen bezahlen müsste.
Wenn das Geld, welches ich bei meinem Praktikum dafür jedoch nicht ausreichen würde. Wie sähe dann meine Situation aus?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1953
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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