Unterhalt für Student

23. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
s.merlin
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhalt für Student

Hallo Zusammen

Hier mal wieder was Neues zum Nachdenken.

Meine Tochter (22) macht seit Oktober 2006 ein Studium in Germanistik und AVL (Bafög wurde abgelehnt).
Sie bekommt monatlich ihren Unterhalt von mir überwiesen.

Seit Beginn des Studiums renne ich ihr wegen der Nachweise hinterher.
Mit viel Glück bekomme ich dann mit mindestens 2-3 Monaten Verspätung die Studienbescheinigung für das laufende Semester.
Auf meine Forderung, mir auch ihre Leistungen nachzuweisen (Kopie der Leistungsscheine) hatte sie bisher nicht reagiert.
Im Gegenteil, sie behauptete immer, das Studium zielstrebig zu absolvieren.

Nachdem ich ihr mit einer Auskunftsklage gedroht habe, bekam ich Post von ihrer Anwältin.

In dem Brief hieß es sinngemäß, das meine Tochter (mittlerweile im 4. Semester) ein zielstrebiges Studium durchführt.

Dann wurde am Rande erwähnt, das sie aufgrund psychischer Probleme (verursacht durch die Untermiete bei einer "Prostituierten") die ersten Semester
nicht richtig studieren konnte.

Somit könne sie auch keine Leistungsnachweise erbringen.

Für das Germanistik Studium hat sie dann 3 von 6 Leistungsnachweisen vorgelegt (für AVL nicht einen).

Im Weiteren wurde erwähnt, das sie zwar ihr Germanistik Studium aufgenommen hat, aber das AVL Studium nicht. Weil sie ja viel
lieber Film Medien und Theaterwissenschaften (FMT) studieren möchte.

Sie hatte auch schon 2 Anträge auf den Wechsel in FMT gestellt (3. und 4. Semester), doch beide wurden abgelehnt.

Im Wiederspruchschreiben zur letzten Ablehnung ging sie sogar soweit, zu behaupten, dass sie keinerlei finanzielle Unterstützung von ihren Eltern
bekommen würde und das sie bei einer wiederholten Ablehnung des Wechsels, keine rechtlichen Möglichkeiten mehr hätte.
Ausserdem hat sie noch 2 Pratika für das FMT Studium absolviert, für das sie gar nicht eingeschrieben ist.

Ich komme mir langsam ganz schön ver..scht vor. :bang:

Meine Anwätlin rät mir, die Zahlungen erst einmal einzustellen. Weil das Ganze nach einem Parkstudium riecht.

Was haltet ihr davon???
Wisst ihr, wie lang die Orientierungsphase beim Studium ist, in der ein Student einen Fachrichtungswechsel vornehmen kann???


MfG

s.merlin :)

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"Meine Äusserungen spiegeln die subjektiven Erfahrungen meines Lebens wieder."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

besteht ein Titel?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Besteht ein Titel?

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
s.merlin
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Ihr

Ich zahle Unterhalt nach einer Berechnung vom Jugendamt. Wenn das ein Titel ist??

MfG

s.merlin

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"Meine Äusserungen spiegeln die subjektiven Erfahrungen meines Lebens wieder."

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#4
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Rechtlich darf man seinen Studiengang innerhalb der ersten beiden Semester einmal wechseln, ohne den Unterhalt zu verwirken.
Aber du schreibst von psychischen Problemen - das könnte denke ich diese Frist noch ein wenig verlängern.

Und dann geht es ja noch darum, dass man nicht genau in der Regelstudienzeit fertig werden muss.
Wenn sie also rein rechnerisch ihr Studium noch in der Regelstudienzeit plus 1 oder 2 Semester abschließen könnte, dann ist sie denke ich weiter Unterhaltsberechtigt.
Und gerade in Germanistik (was ich selber studiere, will es also nicht runtermachen) kann man mit etwas Fleiß schon einiges wieder reinholen.

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