Unterhalt für Mutter und Kind ?

26. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
helmut_29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Mutter und Kind ?

Hallo Forum ,

ich war fuer 3 Monate mit einem netten Maedel zusammen .
Nach der Trennung ( ca. 4 Wochen spaeter ) , hat Sie
mir mitgeteilt das Sie schwanger ist . Sie hatte mit einem Mann zusammen gelebt mit dem sie aber nur \"geschaeftlich\" zusammen war . Rein rechnerisch kam es schon hin das ich der Daddy \"bin\" . Ich habe auch ihr gegenüber die Vaterschaft \"anerkannt\" , und das ich dazu stehe .
Sie war bis vor 1 Monat noch angestellt auf 650 Mark Basis ( beim Geschaeftspartner ) . Nun kann sie nicht mehr arbeiten gehen da der Laden nicht mehr steht ( Brand ) . Sie hat sich von ihrem Geschaeftspartner räumlich getrennt und sich eine eigene Wohnung genommen in dem Haus in dem der 2.Laden \"war\" . Aufrgrund von keinem Geldeingang mehr musste sie zum Sozialamt und Sozialhilfe beantragen .
¨
>>Ihre Eltern leben auch vom Sozi . Ihre Mutter hat noch 4 Kinder im Hause zwischen 5-15 .

Sie ist aber die meiste Zeit bei Ihrer Mutter ( ca. 80km entfernt
von eigener Wohnung ) .... braucht eigentlich die Wohnung nicht !
Vom Sozi kam ein nettes Schreiben zu mir zur Bestimmung meines Lensunterhaltes ( § 1615 / Abs 1 BGB ....Anspruch auf Unterhalt .... ) .... was nun ?? Was kommt auf mich zu ??
Entbindung ist ca. Ende Juni 2002 )

Meine sozialen Verhältnisse sind geregelt ... Ich hab eine Wohnung
(680 DM Miete )+festes Einkommen ( ca. 4-5000 Brutto ) .

Ich habe nicht mit ihr zusammen gewohnt . Wir hatten eine
Wochenendbeziehung .



Gruss , Helmut

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen