Unterhalt für Kind / nicht eingetragene Lebensgemeinschaft

4. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
der_karl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind / nicht eingetragene Lebensgemeinschaft

Hallo,

ich hab mal eine Frage, bin über die Suche nicht schlauer geworden.

Zur Zeit zahle ich Unterhalt für meinen 3 jährigen Sohn.

Mir wurde von meinem Arbeitgeber das Angebot gemacht für 3 Jahre ins Ausland zu gehen.

Meine Partnerin würde ihren Job aufgeben müssen und würde mitkommen.

Also Verdiene ich zu meinem normalen Gehalt zwar Spesen mehr, muss allerding die Kosten für meine Partnerin übernehmen, bzw. bekommt sie monatlich einen Teil des Verdienstes von mir ausgezahlt, damit sie nicht ohne Geld da steht, wenn wir wieder zurück nach Deutschland gehen.

Das heißt für mich das ich zwar Geld mehr bekomme, durch den Lohnausfall meiner Partnerin wir zusammen mit fast +- null da stehen, was unser Geld angeht was wir im Monat zu verfügung haben.

Dadurch das ich jetzt natürlich mehr Geld verdiene, wird mir das, wenn der Kleine 6 jahre ist auf das Kindergeld angerechnet.

Ein Jahr später kommen wir nach Deutschland, und ich bekomme nur noch meinen regulären Lohn, wurde aber mit dem Einkommen aus dem Ausland für den Unterhalt eingestuft.

Die eigentliche Frage also:
Wenn ich mit meiner Partnerin ins Ausland gehe, und wir z.B. eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft führen, würde meine Partnerin mir angerechnet werden, da Sie von meinem Geld leben müsste?

Wie sieht das aus wenn der Unterhalt berechnet wurde, in Deutschland komm ich mit dem Geld was mir überig bleibt gerade noch so hin, durch die neu berechnung wenn der kleine 6 Jahre alt ist, würde ich aber erheblich mehr zahlen müssen im Monat.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen,

der_karl

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12 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Deine Lebensgefährtin spielt dabei überhaupt keine Rolle! Deine jeweils aktuelles Einkommen ist ausschlaggebend für den Kindesunterhalt.

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#3
 Von 
der_karl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

zu der 2. Frage:

Zur Berechnung des Unterhaltes muss ich ja von dem letzten halben Jahr meine Lohnnachweise vorweisen. Laut meines RA wird ja z.B. wenn der Kleine 6 Jahre alt ist der Unterhalt neu berechnet.

Nun sieht es zeitlich so aus, das er 6 wird, wenn ich wieder in Deutschland ankomme. Und in Deutschland bekomme ich wieder weniger Geld. Muss aber die Lohnnachweise von der Zeit meines Auslandsaufenthaltes vorlegen.

Also müsste ich theoretisch bis zur nächsten Unterhaltsberechnung mehr Geld zahlen, als es in der Düsseldorfer Tabelle für mein Gehalt in Deutschland festgelegt ist.

Kann ich daher gehen und sagen,...so ich hab zwar das letzte halbe Jahr mehr verdient, jetzt aber nicht mehr,...

oder....ja, ein jahr lang verdiene ich noch mehr Geld, danach aber wieder nur noch meinen 0815 lohn.

Muss ich dann bis zur nächsten Unterhaltsberechnung mich doof und dusselig Zahlen, wenn ich wieder in Deutschland lebe?
Was ich mir nicht leisten kann.

Grüße

der_karl

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Deine Freundin kann sich doch dort einen Job suchen.

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#6
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

jetzt verstehe ich deine Frage.

Normalerweise wird das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres als Basis für die Berechnung der Höhe des Unterhalts herangezogen.

Dies gilt aber nur, wenn man davon ausgehen kann, dass das Einkommen im aktuellen Kalenderjahr in gleicher Höhe wieder anfallen wird.

Von dieser Annahme kann aber aus sehr vielen Gründen abgewichen werden. Z.B. wird bei Selbstständigen i.a. das Einkommen der vergangenen DREI Jahre zugrundegelegt, weil es eben jährlich in ungleichmäßiger Höhe anfällt.

Maßgeblich ist immer das AKTUELLE Einkommen. In deinem Fall kann man nach deiner Rückkehr aus dem Ausland begründet darlegen, dass dein Einkommen sich dauerhaft verringert hat und somit die Berechnung der Unterhaltshöhe auf das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres abstellen. Dies dürfte die von dir beschriebene Problematik lösen. Dazu solltest du notfalls anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Grüße

-----------------
Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!


-- Editiert von Groellheimer am 04.06.2008 11:15:34

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#7
 Von 
der_karl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Durschnittlich bekomme ich z.Zt. 1500€, der Kindesunterhalt liegt bei 200€.

Da bis vor kurzem noch Unterhalt für die Kindesmutter in höhe von 100€ hinzukammen, die dort mit angerechnet wurden, denke ich das sich der Kindesunterhalt schonmal in der nächsten Zeit erhöhen wird.

Kann die Kindesmutter genau so den Einspruch einlegen und sagen, ich müsste ihr mehr Zahlen, wenn ich mehr Verdiene?

Aussage meines RA war damals, das wenn der Unterhalt festgelegt ist, ihrerseits erstmal keine Ansprüche kommen könnten.

Grüße

der_karl

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Die Abänderung eines Unterhaltstitels kann von beiden Seiten verlangt werden. Bedingung dafür ist, dass sich die Einkommensverhältnisse nach der letzten Festsetzung MASSGEBLICH geändert haben. Davon ist auszugehen, wenn sich das anrechenbare Einkommen um mindestens 10% dauerhaft erhöht oder verringert hat.

Grüße

-----------------
Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!

-- Editiert von Groellheimer am 04.06.2008 11:34:10

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#10
 Von 
k2laus
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 38x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
der_karl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Betrag an Spesen, den ich bekommen werde, würde sich so um 800€ belaufen, nach ein paar Monaten würde ich die Steuern in dem Land zahlen können, und dort in Deutschland auch Geld sparen.

Nimmt die Lohnsteuer überhaupt einfluss auf die Unterhaltsberechnung?

Danke schonmal für die vielen Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

In die Berechnung des Unterhalts geht das Netto Gehalt ein. Die Lohnsteuer wird also vorher abgezogen.

Grüße

-----------------
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-- Editiert von Groellheimer am 04.06.2008 12:26:16

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