Hallo,
ich bin seit 3 jahren geschieden und bezahle nach etlichen Nachforderungen und Änderungen der Urkunden zur Unterhaltszahlung 610€ Unterhalt von einem monatlichen Nettoeinkommen von ungefähr 1350€. Tja, meine Ex-Frau hat es ja angedroht das sie es schaffen würde mich unter der Brücke wohnen zu lassen. Nicht ganz geschafft...reicht aber auch so. Würde nun gerne wissen wie das aussieht mit den Unterhaltszahlungen für Kinder ab dem 18. Lebensjahr! Kann ich die Zahlungen einfach einstellen wenn ich weiss das sich das Kind in einer Beschäftigung befindet oder Ausbildung? Muss ich dann noch den vollen Satz bezahlen? Weiss nicht so recht wie ich da ran gehen soll. Will aber auch nichts falsch machen ;o) Zu der Mutter habe ich wie Ihr euch denken könnt, keinen Kontakt mehr. Für Tips wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüsse Soulmate
Unterhalt für Kind ab 18
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Bist du auch für die Ex unterhaltspflichtig? Besteht ein KU-Titel (befristet oder unbefristet)?
Weißt du, dass du einen Selbstbehalt hast? Die Unterhaltshöhe von 610€ ist beeindruckend hoch.
Ab 18. Lebensjahr sind meines Erachtens biede ET unterhaltspflichtig.
Gruss marxx
_________________
Dieser Beitrag ist unverbindlich und gibt nur die Meinung des Autors wieder.
Keine Rechtsauskunft!
-- Editiert von marxx am 24.06.2008 11:43:51
Hallo Soulmate,
schreibe bitte etwas mehr..wie´von marxx bereits gefordert, ersta dann kann man dir etwas konkreter antworten.
Sind 1350€ schon bereinigt??? Erscheint mir auch alles sehr hoch.Unterhalt für 2 Kinder und Ehe bzw Exfrau ?
Auf alle Fälle muss ab dem 18 Lebensjahr neu berechnet werden. Und das auf Grundlage BEIDER Einkommen der Eltern!!! Kindergeld wird voll angerechnet und Einkommen des Kindes.
Also wenn du einen Titel hast, dann schleunigst abändern bzw. neu berechnen lassen.
Bei deinem Einkommen sehe ich max. Unterhaltshöhe von 450€ (Selbstbehalt 900€)
Also gib uns antworten und du bekommst auch welche...;)
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Selbstbehalt von 900,-? Mitnichten...
Wenn Kind einer Beschäftigung nachgeht oder sich in (beruflicher) Ausbildung befindet, ist es nicht mehr privilegiert und damit erhöht sich Dads Selbstbehalt auf 1.100,-.
Also schnellstens ein paar weitere Infos hier rein!
-----------------
"gruß azrael
"
Ja azrael, ich meinte ja den Selbstbehalt schon vor dem 18 Lebensjahr oder wenn Kind noch in allg.Schulausbildung.
Aber ohne Angaben ...keine Antworten
Ich möchte mich erstmal bedanken für die rege Teilnahme an meinem Thread hier.
Ich zahle Unterhalt für eine Tochter (18) und 2 Söhnen (13) und (11). Für meine Ex-Frau zahle ich keinen Unterhalt. Es wurden damals beim Jugendamt für mich aus Kostengründen die Unterhaltsurkunden erstellt. Meines Wissens nach sind das automatisch die Titel?!
Wegen der Höhe des Unterhalts wurde mein durchschnittliches Nettoeinkommen zu Grunde gelegt. Dadurch das einmal im Jahr ein Batzen Weihnachtsgeld dabei kommt ist der Monatliche Anteil natürlich gestiegen.
Bei einem mir bekannten und auch vom Jugendamt angegebenen Selbstbehalt von 870€ ergab sich dann im zusammenhang mit der Düsseldorfer Tabelle ein Unterhalt von 610€.
Leider kann ich nichtmal Wohngeld beantragen, weil der Unterhalt den ich zahlen muss nicht angerechnet wird. Ich habe eine Wohnung genommen mit einem Zimmer mehr um den Kindern wenn sie zum Wochenende da sind oder über die Ferien einen gewissen Komfot zu ermöglichen.
Ich hoffe mit den Angaben könnt Ihr was anfangen.
Lieben Gruss
Soulmate
Hallo Soulmate,
also dein Netto - Durchschnittsverdienst gibst du mit 1350€ an. In diesem Betrag sind sicherlich das Weihnachtsgeld und die 5 % berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt ? oder?
Weihnachtsgeld wird immer zu 1/12 angerechnet. Also bei 600€ wären da pro Monat zusätzlich 50€ die deinem Nettoeinkommen zugerechnet werden.
Ich sehe da immer noch- auch bei einem angesetzten Selbstbahlt von 870€ einen Zahlbetrag der auf 3 Köpfe zu verteilen wäre - von 480€!
Jetzt wo deine Tochter 18 Jahre ist, kümmere dich schleunigst um eine Abänderung des Titels - falls dieser nicht befristet bis zum 18. Lebensjahr war. Ist er befristet, so kannst du die Zahlung für die Tochter einstellen und es muss neu berechnet werden.(BEIDE Elterneinkommen!)
Bitte achte unbedingt auf die Wahrung deines Selbstbehaltes!!!!
Das Jugendamt sollte dich da schon beraten.
Gruß Thessa
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