Hallo
Ich habe eine Tochter von 3 von einem Freund. wir leben seit ca.1 Jahr auseinander.Unterhalt bekomme ich vom Jugendamt (Unterhaltsvorschuss).Nun habe ich einen Beschluss vom Familiengericht, das er den Unterhalt zahlen muss.Nun meine Frage:
Muss er den Unterhalt rückwirkend zurückzaheln, und muss er mir meinen Unterhalt zahlen.Er sit seit langen arbeitslos und bekommt Arbeitslosenhilfe.Zur Zeit macht er eine Umschulung und bekommt auch nur 700 € im Monat.
Vielen DAnk für Antworten.
Sabine
Unterhalt für Kind
6. Oktober 2002
Thema abonnieren
Frage vom 6. Oktober 2002 | 13:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für Kind
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2002 | 18:04
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Sabine,
du hast Unterhaltsanspruch gegenüber dem Jugendamt, bis zum 12ten Lebensjahr deines Kindes. Den Unterhalt muss dein Freund sicherlich an das Jugendamt zurückführen. An deiner Stelle würde ich mir den Unterhalt weiterhin vom Jugendamt zahlen lassen, die holen sich das von deinem Freund zurück. Wenn du nicht verheiratet bist, hast du selber keinen Anspruch auf Unterhalt, gegenüber dem Kindesvater.
Liebe Grüße
lasunny
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