Muss ein Vater seiner Tochter Unterhalt zahlen, wenn sie mit ihrem Lebensgefährten und ihren Kind zusammen lebt. Sie ist 21 und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialassistent (wird in Thüringen als Beruf anerkannt). Jetzt will sie eine neue Ausbildung beginnen.
Sie hat jetzt die anteilige Auszahlung ihres Kindergeldes gemäß § 74 Abs.1 EStG
beantragt.
Was hat das jetzt zu sagen? Ich nahm an, dass man kein Kindergeld bekommt, wenn man ein Kind hat, welches Kindergeld bezieht - irre ich mich da?
Ausserdem bekommt mein Mann kein Kindergeld für sie und sie ist auch nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Hat jemand damit Erfahrungen?
Unterhalt für Kind, welches in eheähnlicher Gemeinschaft lebt.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Eltern sind unterhaltspflichtig solange die Kinder in Schul- oder Berufsausbildung stehen.
Die Tochter hat einen Beruf erlernt und die Eltern sind somit nicht mehr unterhaltspflichtig.
Hallo Sharona,
baut die Ausbildung denn auf dem Sozialassistenten auf?
Ist der Lebensgefährte des Kindes auch Vater dessen?
Auch, wenn man ein Kind hat, kann man kindergeldberechtigt sein, muss sich aber dafür in Ausbildung oder Studium befinden.
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
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--- editiert vom Admin
Hey Reike,
schön, dich wieder zu lesen.:)
Demnach wären alle unterhaltsverpflichteten Väter aus der Pflicht, wenn das unterhaltsberechtigte Kind selbst ein Kind hat, trotzdem einer Ausbildung nachgeht und der Kindsvater nicht leistungsfähig wäre...
Und da ich heut in Diskutier-Laune bin, wage ich das mal zu bezweifeln...:(
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
--- editiert vom Admin
Oh Reike,
quote:
Bei mir ist dein Licht aber ganz hell, könnt nen Heiligenschein sein.
Na endlich mal einer, der das richtig sieht...:)
Habs gelesen, nur.:
quote:
b) von Hilfebedürftigen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben
gegen ihre Eltern
könnte man zweierlei Meinungen vertreten.
Restzweifel bleiben...:(
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Die jetzige Ausbildung beruht unseres Wissens nicht auf die Aussbildung zum Sozialassistenten und es handelt sich also unserer Meinung nach nicht nur um eine Ausbildungsunterbrechung.
Das Kind von dem Kind ist 2 Jahre alt und sie lebt mit dem Vater von diesem Kind zusammen.
Na Sharona,
quote:
Das Kind von dem Kind ist 2 Jahre alt und sie lebt mit dem Vater von diesem Kind zusammen.
Dann ist der am Zug...
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
--- editiert vom Admin
Ich weiss, dass der Beruf nicht unbedingt so toll ist, aber sie hat über 100 Bewerbungen geschrieben und zig Vorstellungsgespräche hinter sich gebracht. Das Ende vom Lied war, dass sie nur von dieser Schule eine Zusage bekommen hat.
Die Frage wäre in diesem Falle auch, ob der Sozialassistent für den angestrebten Beruf eine Voraussetzung ist.
Bei einigen ist das so, wenn es aber um die Möglichkeit der eigenen Berufsperspektive ist, würde ich sagen *nein*
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"gruß azrael
"
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