Unterhalt einklagen

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
schlumpfinchen1967
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt einklagen

Wollte mal wisssen ob es möglch ist das meine 17 jährige tochter selbst unterhalt gegen ihren vater einklagen kann und wenn ja was muß sie machen? welche schritte muß sie beachten?
Ich selbst möchte mich mit ihm nicht mehr anlegen denn ich habe immer noch nicht den stress um die scheidung vergessen ..habe auch wenn ich ehrlich bin angst vor ihm.tochter allerdings nicht ;-). er ist wieder verheiratet und hat mit der neuen eine 4 jährige tochter ..er selbst hat seid 2,5 jahren keinen unterhalt mehr gezahlt da er angeblich zu wenig verdient..er ist steuerberater *lächel*...hat meine tochter überhaupt eine chance unterhalt zu beziehen ? eigentlich möchte ich dieses Hickhack nie wieder mitmachen ..

lg schlumpfinchen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Erst ab 18 Jahre kann/muss Deine Tochter den Unterhalt selbst einklagen, da sie erst dann voll geschäftsfähig ist.

Wendet Euch am Besten an das Jugendamt, beantragt dort eine Beistandschaft und die kümmern sich dann in Deinem Auftrag um die Neuberechnung.

So hast Du damit nur indirekt was zu tun.

Oder Ihr wartet noch bis Tochter 18 Jahre ist und sie klagt dann selbst den Unterhalt ein.

Allerdings solltest Du bedenken, dass wenn Du Dich nicht um den Unterhalt für Töchterchen kümmerst, sie u.U. Regressansprüche an Dich hat. Du darfst auf KU nicht verzichten.

Aber das ist nur Theorie: wo kein Kläger, da kein Richter ... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bateau
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

ich würde Dir eher direkt den Gang zum Anwalt raten. Wenn der Kindesvater Deiner Tochter keinen Unterhalt zahlt, musst Du Dich für sie und ihre Rechte einsetzen.

Ich kann Deine Lage trotzdem sehr gut verstehen, wahrscheinlich hast Du ein sehr dominantes Exemplar der Gattung Mann ;-) als "Gegner".

Du solltest Dir immer wieder vergegenwärtigen, das DU im Recht bist und es hier lediglich um Geltendmachung finanzieller Ansprüche geht! Nicht die emotionale Schiene fahren (ist leicht gesagt, ich weiss).

Viel Glück!!

Lieben Gruss,
bateau

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