Unterhalt einklagen!

14. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
JulianLe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt einklagen!

Guten Abend liebe Forumleser
Meine Situation:
Ich bin zurzeit 16, besuche zwar noch das Gymnasium aber will natürlich nach meinem Abitur studieren.
Meine Eltern sind geschieden und mein Vater wohnt am Bodensee mit seiner neuen Frau.
Nun bleiben schon seit längerer Zeit die Unterhaltszahlungen meines Vaters aus, eine Pfändung hatten wir schonmal erstellt, jedoch aufgelöst um ihm eine Berufschance in seiner neuen Heimat zu lassen.
Nun hat er anscheinend einen Job bekommen aber wir vermuten , dass er trotzdem wie zuvor nicht zahlen wird.
Als wir darüber diskutiert haben am Tisch kam dann, dass wir das Geld einklagen könnten, wir es aber nicht bekommen würden, wenn er vom Existenzminimum leben würde. Wir haben nun die Befürchtung, dass er, wenn wir mit einer Pfändung klagen, nicht zahlen kann.
Ist die Befürchtung zu Unrecht und gibt es da auch noch einen anderen Weg, meinen Unterhalt zu bekommen, also ohne eine Pfändung zu erstellen oder ist das der einzige Weg?
Bitte um eine schnelle Antwort, da mir das Thema sehr am Herzen liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Julian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jimmy C.
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 16x hilfreich)

Du lebst wohl derzeit bei deiner Mutter. Auch wenn das nicht so klar gesagt wurde.

Erstmal ist festzuhalten, dass du minderjährig bist. Den Unterhalt geltend zu machen ist deshalb Sache deiner Mutter.

Die kann zunächst einmal (schriftlich) Unterhaltsauskunft von deinem Vater verlangen. Wenn dein Vater dem nicht nachkommt, kann man dies gerichtlich veranlassen.

Auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens deines Vater kann man dann die Unterhaltshöhe ermitteln. Du bist privilegiert und dein Vater unterliegt deshalb dir gegenüber einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Wie nun die Einkommensverhältnisse genau aussehen und ob dein Vater leistungsfähig ist, das kann ich nicht sagen.

Deine Mutter sollte sich ggf. an einen Anwalt wenden, damit die Unterhaltshöhe ermittelt wird. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann man dies gerichtlich klären lassen und diese Unterhaltshöhe dann titulieren lassen.

Und erst mit einem solchen Titel könnte man dann - wenn die Zahlungen ausbleiben - etwa das Gehalt pfänden lassen oder in das Privatvermögen vollstrecken.


-- Editiert am 14.06.2011 19:57

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#2
 Von 
JulianLe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank !
Ja ich wohn bei meiner Mutter und ich hatte auch garnicht vor, dass selbst einzuklagen, ich wollt mich halt nur informieren weil wir eine Lösung suchen und ich mich auch beteiligen wollte :)
Wenn er jetzt arbeitslos wäre, wäre er dann befreit von den Unterhaltszahlungen oder bin ich dann immernoch privilegiert?


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#3
 Von 
Jimmy C.
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 16x hilfreich)

Als Minderjährige bist du in jedem Fall privilegiert. Das heißt, du bist in der Rangfolge der Berechtigten ganz vorne.

Wenn dein Vater kein Einkommen haben sollte, dann ist er erst mal nicht leistungsfähig.

Aber darauf kann er sich nicht ausruhen. Er unterliegt - wie angemerkt - dir gegenüber der verstärkten Erwerbsobliegenheit und muss dehalb alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt leisten zu können. Mit anderen Worten, es wird verlangt, dass er das letzte Hemd mit dir teilt.

Na ... ich würde vorschlagen, dass deine Mutter erst mal die Unterhaltsauskunft einfordert. Die steht ihr kurzfristig zu. Und dann sieht man weiter ...

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#4
 Von 
JulianLe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann weiß ich jetzt Bescheid !
Ich werde die Informationen weiterleiten !

Vielen Dank :)

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