Hallo,
Kurz zu meiner Person:
ich bin 21 Jahre alt, lebe außerhalb des Elternhauses in Berlin, und möchte zum Wintersemester anfangen zu studieren, die schulgebühren betragen ca. 380 €, meine Miete kostet 295 €, mein Fahrkarten kosten ca 50 €. Zur Zeit bin ich noch ohne job, was sich in kürze ändern wird, ich werde dann teilzeit arbeiten, oder auf 400 € Basis, und bekomme das Kindergeld von meiner Mutter in voller Höhe ausgezahlt. Das reicht natürlich trotzdem nicht, bei weitem nicht.
Nun ist es so das sich meine Eltern in meiner Kindheit haben scheiden lassen, und mein Vater hat seitdem nie Unterhalt
gezahlt, meine Mutter hat es aus Mitleid mit ihm nie eingefordert. Ich bin jetzt der Meinung das ich - wenn ich das denn habe - jetzt von meinem Recht gebrauch machen kann, und den Unterhalt einfordern sollte.
Nun weiß ich allerdings überhaupt nicht wie das funktioniert, an wen ich mich da wenden kann, wie die Rechtslagen dafür sind, und wie ich bei dem ganzen Procedere vorgehen soll.
Einen Anwalt kann ich mir bei meinen Kosten kaum leisten, höchstens mit der Gerichtskostenbeihilfe, aber auch da weiß ich nicht wirklich wie ich zu dieser Unterstützung komme, und ob es sich überhaupt lohnt den Unterhalt einzufordern.
Wenn Sie mich eventuell kurz beraten könnten, und mir helfen können wäre ich sehr dankbar, ich bin aber leider fast nur telefonisch erreichbar. Die Nummer gebe ich per privatnachricht bekannt, ich wäre aber auch dankbar wenn ich hier einige Hilfen angeboten bekomme.
Im Voraus besten Dank,
Rober.K.
Unterhalt einfordern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie wäre es, wenn du mal mit Papa redest, die Situation schilderst und um Unterstützung bittest, anstatt dir gleich über Anwalt und Gericht Gedanken zu machen??
Deine Eltern (Mama UND Papa) sind verpflichtet, dir eine - zügig zu durchlaufende! - Erstausbildung zu finanzieren. Dein Bedarf liegt bei 640 €. Ob die Schulgebühren anerkannt werden, ist einzelfallabhängig. Dein Einkommen (Kindergeld, evt.Bafög, Verdienst) wird auf den Bedarf angerechnet. Bafög ist vorrangig zu beantragen.
Ansonsten schau mal in die Düsseldorfer Tabelle und ihre Leitlinien. Als Orientierung sehr hilfreich.
Grüße
hi mikkian,
danke schon mal für den tipp, muss ehrlich gesagt sagen das ich gar nicht dran gedacht habe ihn erstmal um unterstützung zu bitten. ich habe nur leider kaum kontakt zu ihm, vielleicht alle schaltjahre mal ein telefonat. Und meine Mutter die ja die letzten 18 Jahre komplett für mich aufgekommen ist möchte ich nur ungern Unterhalt zahlen lassen, während mein Vater eben nie auch nur einen Cent für mich abringen konnte/wollte (sei mal so dahin gestellt).
kann ich zusätzlich zu bafög, kindergeld etc. auch einen minijob ausführen, also auf 400 € Basis?
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--- editiert vom Admin
Hallo Robert,
wie Dromedar schrieb sind Dir deine Eltern, Dir gegenüber, zur Auskunft über ihre Einkommen (Lohn/Gehalt, Zinseinkünfte, Steuerrückerstattungen usw.) verpflichtet. Anschreiben reicht.
Wenn Du die Unterlagen hast kannst Du dir deinen Unterhaltsanspruch bei jedem Jugendamt (kostenfrei) berechnen lassen. Auch wenn die Deine Eltern keine Auskunft geben möchten, kann das Jugendamt hier die Auskünfte einfordern.
Es muß nicht immer gleich ein Gang zum Anwalt sein.
Anspruch auf Unterhalt steht Dir erst mit Antrag auf Auskunft zu.
Grüße,
Jumpel
Finger weg von Anwälten!!!
Versucht alles in ruhe mit deine Papa zu reden. Sag dein Papa wie die ganzen Jahren zurück mit deine Mama gewessen waren, und was Sie für dich alles getan hat, oder bezahlt hat. Sag dass er eine menge Geld in diesen ganzen Jahre beim KU gesparrt hat und Frag ihm ganz direkt ob er jetzt sich in der lage finde dich mal dir zu helfen und wie viel konnte er dir helfen?
Ich drück dir die daum, viel Glück!!!
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