Unterhalt eines Kindes mit Nebenjob

18. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Inga75
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt eines Kindes mit Nebenjob

Hallo zusammen,

Tochter T hatte im letzten Jahr im Anschluss an die Schule eine berufsvorbereitetende Maßnahme besucht und dort 200 € pro Monat erhalten. Mit Beendigung dieser Maßnahme im Dezember 2007 erhielt sie zum Sommer 2008 einen Ausbildungsvertrag, der Betrieb bot darüberhinaus an, bis zum Anfang der Ausbildung für die Zeit von Januar - Juli dort ein Praktikum (Teilzeit zu machen bei dem sie z.Zt. 700 € brutto (ca 520 € netto) verdient.

Kann der Vater V, wenn er dies mitbekommt, sein zuviel gezahltes Geld (auch für die Zeit der berufsvorbereitenden Maßnahme) zurückfordern? Kann M etwas passieren, da sie die geänderten Einkommensverhältnisse von T nicht dem zuständigen Jugendamt gemeldet hat? Wie lange er sein Geld zurückfordern?

Ist V durch die Höhe des Einkommens von T ev. schon von weiteren Zahlungen Befreit?

T ist z. Zt. noch 17, wird im Mai 18. Ist es bei der Zahlung von V entscheidend, dass sich die Mutter M selbst noch in der Ausbildung befindet?

Wie verhält es sich mit dem Kindergeld?

Vielen Dan für die Hilfe und Antworten.

Gruß Inga

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9 Antworten
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#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Kurze Frage vorweg: findest du es anständig und fair, den Vater finanziell über den Tisch zu ziehen???

Zum rechtlichen: das Einkommen der Tochter ist zur Hälfte auf den Unterhalt anzurechnen, in diesem Falle also 210,-, da Tochter noch minderjährig ist. Ab Mai dann komplett.
Ob sich die Mutter selbst noch in Ausbildung befindet ist dabei vollkommen Banane. Muttern ist ab dem 18. Lebensjahr selbst mit unterhaltspflichtig!!!
Meines Wissens sind die Einkünfte der Tochter zur Berechnung des Unterhaltes anzugeben, warum auch nicht.

Und noch eins, wenn ich der Vater wäre und würde da hinter kommen (und das wird passieren) würde ich dir die Hölle heiß machen, glaub es mir! :zoff:

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"gruß azrael"

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Entschuldige, aber es ist schon sehr dreist von dir, hier zu erwarten, dass wir Tipps geben, um KV noch mehr auszuquetschen!!! :kotz:

Gebe azrael vollkommen Recht.

Aber ich sehe bis Mai den hälftigen Betrag von 260 € :???: es ist selbst hier fraglich ob KV noch zahlen müsste. Wenn ja dann bleibt sicher nur ein geringer Betrag.
Und ab Juni stehen da 520€ + 154€ = 674 abzgl. 90€ = 584€ !!

Weiß nicht was KV verdient und bis jetzt noch zahlt, aber meines Erachten ist der Bedarf von T. gedeckt!!!!!
Mama kann ja (bloß gut)nicht.....zahlen, da ja selbst noch in Ausbildung :???:


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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Hast recht, Thessa, müssen natürlich 260,- sein, die angerechnet werden.

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

also Sorry wie ist es denn bei jugendlichen die neben der Schule Zeitung austragen um sich Ihre Wünsche zu erfühlen ?

Fände ich sehr kontraproduktiv wenn die Kinder deswegen weniger Unterhalt bekämen !

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Kontraproduktiv finde ich, wenn Jugendliche/r sich `ne goldenen Nase nebenbei verdienen darf und Vatern muss trotzdem vollen Unterhalt abdrücken. Bis an oder unter den Selbstbehalt...

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"gruß azrael"

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#6
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Da deine Tochter grade keine Ausbildung macht, müsste der Vater auch keinen Unterhalt bezahlen (es sei denn, das Praktikum wäre ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung).
Ich glaube aber nicht, dass er den Unterhalt zurückverlangen kann wenn er sich nicht drüber 'informiert' hat, was deine Tochter tut.
Oder habt ihr ihn angelogen?
Aber 520 Euro netto sind ein bisschen was anderes als Zeitungen austragen, oder?

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#7
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo rede von Zeitungsaustragen sprich 50 oder 60 euro das sich Kinder neben der Schule verdienen. Kann wohl nich auf den Unterhalt angerechnet werden.


Schliesslich hat das auch ne erzieherische Wirkung !

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#8
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Hallo, also es geht hier nicht um Zeitung austragen und wenn Heranwachsende dies tun ist das auch OK!!

Aber wenn Daddy diesen Nebenjob hätte weil in vielen Fällen sogar gefordert(gesteigerte Erwerbsobliegenheit.. Annahme von Zweitjobs....Fiktiveinkommen etc. dann würden alle sofort nach den dazu verdienten Euronen schreien....oder etwa nicht?

Wenn in dem o.g. Fall der Verdienst bei 520€ liegt, dann noch das Kindergeld dazu kommt und dazu mal angenommen noch 200€ Unterhalt vom KV, dann ergibt das für mich ein Einkommen von 874€!!! Nicht nur das hier die Kindergeldkasse stutzig werden müsste, nein ich denke dabei dan den Selbstbehalt vieler Väter!!!

Viele der Heranwachsenen wohnen dann auch noch recht günstig bei Mutti zu Hause....

Nur so meine Meinung ....

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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