Unterhalt bei neuem Partner

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
rmk1511nbg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei neuem Partner

Ich bin seit 1 Jahr nach 18-jähr. Ehe getrennt lebend. Ich hab 1-ne 8 jähr. tochter. Nunmehr hab ich einen neuen Freund. Kennengelernt haben wir uns kurz nach der Trennung, anfangs waren es gelegentl. Unternehmungen, diese nehmen nun aber zu und wir sind öfters in der freizeit zusammen. Mein Freund wohnt noch fast 3 std. von mir entfernt. daher haben wir bisher nur eine WE-beziehung. er hat einen kleinen sohn, den er zwischen den mit mir gemeinsam verbringenden WE besucht, der auch über 3 std. von ihm wegwohnt. Meine Frage: gestern sah ich im tv einen bericht, dass Unterhalt versagt werden kann, wenn eine beziehung ernsthaft anhaltend, sprich 2- 3 Jahre anhaltend vorliegt. mein Freund hat vor in meine gegend zu ziehen aber in eine eigene whg. Er hat ein sehr geringes einkommen und selbst noch unterhalt an seinen sohn zu zahlen. Ist es möglich, dass ich meinen Unterhlat komplett für mich verwirke nur weil wir ich einen neuen Freund habe? Er wäre gar nicht fähig finanz. mich zu unterstützen, wenn ich aber den unterhalt verwirke, bringe ich meine tochter und mich nicht mehr durch. Wer kann mir helfen. Klar habe wir eine beziehung, möchten zusammensein, aber das heißt doch noch nicht, das man wirtschaftlich zusammen bereits lebt als wäre man verh. Der Bericht besagte, das man auch von beziehg ausgeht, selbst wenn man nicht eine gemeins. whg. bewohnt, aber z. B. die feiertage zusammen verbringt bei 2-3 jahr. Beziehung wie gesagt. Verwirkt man wenn den gesamten Unterhalt??

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

da hast du völlig richtig gehört.
Man muss nicht zusammen wohnen, um den Unterhaltsanspruch zu verwirken. Nach zwei bis drei Jahren wird von einer verfestigten Beziehung ausgegangen.

Bis dahin ist ja noch ein bisschen Zeit...

quote:
wenn ich aber den unterhalt verwirke, bringe ich meine tochter und mich nicht mehr durch.


Ein Job könnte da wahre Wunder bewirken...
So langsam könnte eine Halbtags-Tätigkeit durchaus von dir verlangt werden.

Grüßle






-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 30.10.2007 14:02:25

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#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Ich glaube, solange du ihn nicht heiratest, bekommst du weiter unterhalt. was deine Tochter angeht, solange er sie nicht adopt. bekommt auch sie weiter unterhalt

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Dein Ex-Mann kann doch nichts dafür, daß Du Dir einen Freund gesucht hst, der in Deinen Augen zu wenig verdient, um Dich zu ernähren.
Da gibt es nur 2 Möglichkeiten:
Entweder reichen Mann suchen oder so wie andere Frauen arbeiten gehen.

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wie würdest du es finden, rmk, wenn du für einen Ex-Partner Unterhalt zahlen müsstest, der in einer neuen Beziehung lebt????

Grüße

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#6
 Von 
rmk1511nbg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Antworten auf Eure Stellungnahme: Danke für Eure Meinungen.... hab ich vergessen zu schreiben, ich arbeite schon halbtags seit die kleine 5 ist und würde auch gerne ganztags wieder einsteigen, nur sind eben die Betreuungskosten sehr sehr hoch, so daß fast nix überbleibt. Zudem ist ganztags jetzt gerade von mir schwer zu vertreten, da meine Tochter doch sehr unter der Trennung leidet und ich sie in dem Sinne quasi nicht abschieben möchte.... klar ist, dass man selbst nicht nur sich auf den Unterhalt verlassen kann. Sorry habe das mit meiner 50 %ig Tätigkeit vergessen zu erwähnen. Wohl wichtig!!!:)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ja dann... nehm ich diesen Teil meines Geschriebenen zurück.

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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